Anmerkung "für die Landhebamme"

Guten Abend,

ich bin in einem Eheregister auf eine Anmerkung gestoßen, mit der ich leider nichts anfangen kann.

In diesem Eheregister aus Ostwestfalen (http://www.archion.de/p/0f7bd98473/) finden sich am Ende der Eintragungen jeweils Anmerkungen "für die Landhebamme". Da es zwei verschiedene gibt, war meine erste Vermutung, dass es um eine Feststellung des kinderfähigen Alters handelt. Leider kann ich die verwendeten Kürzel nicht deuten und bin mir entsprechend unsicher. Weiß jemand, welche Information hier mitgeteilt wird?

Zur Orientierung: Für das Jahr 1787 finden sich am Ende der Einträge 1 bis 4 der gleich Zusatz, die Einträge 5 und 6 weichen hier ab, wobei der 6. Eintrag die Anmerkung zudem noch abkürzt.

Vielen Dank und beste Grüße.
 
Es scheint sich um eine Gebühr zu handeln, die bei der Hochzeit wohl in Hinblick auf zukünftige Schwangerschaften für die Landhebamme eingezogen wurde.

Der Text lautet leicht variiert immer:

Für die Landhebamme
...(Zahl) g(roschen) (manchmal auch: m(arien)g(roschen))
eingesandt den ...(Datum).
 
Das erscheint wesentlich sinnvoller :D Das "eingesandt" konnte ich auch noch lesen, aber was wohl eingeschickt wurde, war mir völlig unklar.

Ob die zu zahlende Summe wohl von den erwarteten Geburten abhing? :p

Vielen Dank!
 
Die ersten Eintragungen dieser Art findet man in diesem KB im Jahr 1779

http://www.archion.de/p/e392d21a2c/

Hier geht es schlicht und einfach um die Finanzierung des Lebensunterhaltes der Landhebammen.

(Bei Interesse beantwortet eine Suchmaschine über zahlreiche Fundstellen schnell die oft kastastrophalen wirtschaftlichen Verhältnisse der Landhebammen.)

Die Höhe des zu leistenden Obulus wird von der sozialen Stellung / der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eheleute bestimmt.

BG, Vera
 
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