Guten Abend,
ich bin in einem Eheregister auf eine Anmerkung gestoßen, mit der ich leider nichts anfangen kann.
In diesem Eheregister aus Ostwestfalen (http://www.archion.de/p/0f7bd98473/) finden sich am Ende der Eintragungen jeweils Anmerkungen "für die Landhebamme". Da es zwei verschiedene gibt, war meine erste Vermutung, dass es um eine Feststellung des kinderfähigen Alters handelt. Leider kann ich die verwendeten Kürzel nicht deuten und bin mir entsprechend unsicher. Weiß jemand, welche Information hier mitgeteilt wird?
Zur Orientierung: Für das Jahr 1787 finden sich am Ende der Einträge 1 bis 4 der gleich Zusatz, die Einträge 5 und 6 weichen hier ab, wobei der 6. Eintrag die Anmerkung zudem noch abkürzt.
Vielen Dank und beste Grüße.
ich bin in einem Eheregister auf eine Anmerkung gestoßen, mit der ich leider nichts anfangen kann.
In diesem Eheregister aus Ostwestfalen (http://www.archion.de/p/0f7bd98473/) finden sich am Ende der Eintragungen jeweils Anmerkungen "für die Landhebamme". Da es zwei verschiedene gibt, war meine erste Vermutung, dass es um eine Feststellung des kinderfähigen Alters handelt. Leider kann ich die verwendeten Kürzel nicht deuten und bin mir entsprechend unsicher. Weiß jemand, welche Information hier mitgeteilt wird?
Zur Orientierung: Für das Jahr 1787 finden sich am Ende der Einträge 1 bis 4 der gleich Zusatz, die Einträge 5 und 6 weichen hier ab, wobei der 6. Eintrag die Anmerkung zudem noch abkürzt.
Vielen Dank und beste Grüße.