Es handelte sich nicht um einen "vermutlichen" Selbstmord des "Tagners", sondern:
"... gestorben am 11. März 1899, vorm. durch Selbstmord
im Dist. Dorsberg ... Winnweiler"
(also vormittags und nicht Villa, sondern Distrikt, vielleicht ein Waldstück; das Wort dahinter kann ich nicht entziffern, heißt aber wohl auch nicht Gemeinde - wenn ich das "G" des Kirchenbuchführenden vergleiche. In Winnweiler gibt es übrigens noch eine Straße "Am Dorsberg").
Bei Suiziden war es damals schon vorgeschrieben, die Ermittlungsbehörden hinzuzuziehen.
Der handschriftlich zugesetzte Text unten lautet:
"Beerdigt aufgrund der Genehmigung des kgl. Oberamthsrichters
vom 11. März 1899. Trauerfeier auf dem Friedhof ohne nachfolgenden
Trauergottesdienst."