Einstellen von Digitalisaten

Hallo an das ARCHION-Team,
meine Familienforschung erstreckt sich, neben den Gebieten von Danzig und Dortmund, auch auf den Bereich von Westfalen.

Leider ist hier die Forschung teilweise "ins Stocken geraten".
Beispielhaft möchte ich hier im Bereich von Gütersloh das Kirchspiel Isselhorst nennen.
Vornehmlich geht es mir hier um das Digitalisat: Taufen 1887 - 1944.

Ich weiß, das bei Taufen/Geburten fie Frist von 110 Jahre gilt.
Ich weiß nicht, wie das Einstellen in ihrem Hause vonstatten geht.
Aber wäre es nicht möglich, vorausgesetzt das Kirchenbuch liegt vor,
die Daten, welche älter als 110 sind ,jetzt schon einzustellen?
Sollte dies nicht möglich sein, werde ich das Aufspielen der Daten leider aus Altersgründen nicht mehr erleben.

Liebe Grüße
Frank - Lavendelgirl

 
....Ich weiß, das bei Taufen/Geburten fie Frist von 110 Jahre gilt....

Hallo Frank,

ich bin nicht das Archion-Team. Aber in Berlin-Brandenburg gelten Schutzfristen bei Taufen nur 90 Jahre. Mir wurde dort im Archiv aber auch gesagt, das es für das "Zurechtschneiden" von Kirchenbüchern, die in Sperrzeiten reichen (das gilt besonders für Gesamtkirchenbücher sehr kleiner Dörfer, die zum Teil über 200 Jahre laufen und man von den Microfichen im Archiv deshalb überhaupt nichts einsehen darf) kein "automatisches Tool" gibt und man sich im Archiv personell (es gibt nur einen Mitarbeiter zur Betreuung des Tagesgeschäftes und der Digitalisate für Archion) nicht in der Lage sieht, diese Bücher händisch auf zu bereiten. Vielleicht sieht es in anderen Archiven besser aus oder diese sehr wichtige Arbeit wird von Archion vor Ort vorgenommen. Das müßte ja auch wenigstens ein mal im Jahr geschehen, wieder frei gewordene Seiten nach zu stellen.

Viele Grüße
Martina
 
Hallo Martina,
Lieben Dank für deine Erklärung.
Trotzdem wäre es schön, wenn sich einmal jemand vom "Team "
melden würde!!!
Dir , weiterhin viel Erfolg
liebe Grüße,
Frank
 
Hallo Frank - Lavendelgirl,
vielen Dank für die Anfrage. Ihr Anliegen ist verständlich. Wie Sie richtig gesehen haben, unterliegt das genannte Kirchenbuch teilweise noch einer archivrechtlichen Schutzfrist. Ob wir die Daten, die nicht´mehr der Schutzfrist unterliegen, jetzt schon online stellen, befindet sich noch in Klärung.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
 
... Ob wir die Daten, die nicht´mehr der Schutzfrist unterliegen, jetzt schon online stellen, befindet sich noch in Klärung.
...

Hallo sutter,

aber genau das erwarten sicher viele der potentiellen Nutzer. Die Microfiche kann man nicht auseinander schneiden. Die Originalbücher kann man Abbinden, so das nur das Erlaubte eingesehen werden kann. Aber die Einsichtnahme in die Originale wird in den meisten Fällen verboten (Berlin-Brandenburg). Im Zeitalter der Digitalisierung ist es technisch kein Problem, nur die zulässigen Bilder frei zu geben. Man muß sich ja erst einmal in die "freie" Zeit vorarbeiten. Und bei einem Gesamt-KB 1856-2006 ist es eben nicht möglich, per Fiche z.B. die alten Trauungen anzusehen, weil da eine verbotene Taufe drauf ist.

Viele Grüße
Martina
 
Archiv Stuttgart, Dekanat Ulm, Gemeinde Börslingen
Kirchenbuch: "TAUFREGISTER 1846-1977 BAND 1"

Warum konnten dann hier teilweise die Kirchenbücher bis 1875 hochgeladen werden?

Gruß,
Reinhold
 
Hallo zusammen,

vielleicht schauen Sie sich bei Gelegenheit mal die Forenregeln an. Da wird ein respektvoller Umgang gefordert, unsachliche und herabsetzende Beiträge sind unerwünscht. Hier wird suggeriert, Lavendelgirl habe ein hohes Alter vorgetäuscht, um eine Antwort zu erhalten und dies auch indirekt bestätigt. Wie Sie wissen, ist das Kontaktformular und die Mailadresse info@archion.de dazu da, um Fragen an Archion zu stellen. Dort erhalten Sie auch schnell Antwort.

Wir sind ein Miniteam und engagieren uns, damit dieses Portal möglich ist. Die Wünsche, die hier im Forum teilweise geäußert werden, lassen sich nur mit einem größeren Mitarbeiterstab erfüllen, die Kosten müssten über die Nutzergebühren getragen werden. Wir haben es im Sinne vieler zufriedener Nutzer lieber bei günstigeren Nutzergebühren belassen.

Viele Grüße
Harald Müller-Baur
 
Sehr geehrter Herr Müller-Baur,

bei aller Wertschätzung kann ich ihrer Interpretation meines zuletzt eingestellten Beitrag's nicht ganz folgen.
Es mag sein und oft ist es vielleicht auch so, dass man zu einer "Notlüge " greift, aber wenn sie meinen zweiten Halbsatz richtig gelesen, sollte man eigentlich verstehen, dass es in diesem Fall nicht so war und ist.
Mehr habe ich mit meinen Worten nicht ausdrücken wollen.

Weiterhin viel Erfolg mit Archion. Ich möchte es nicht missen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank


 
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