Fornicanten Hochzeit ?

Hallo miteinander, nachdem meine badische Familienforschung bisher relativ ereignislos verlief, wird es in Franken etwas spicy. Aber so richtig verstehe ich nicht, was dieser Text mir sagen soll. Vielleicht kann ja jemand helfen :)

Hier ist was ich bisher habe, wobei das teilweise wenig Sinn ergibt.

d 23ten Jan: Wurden allhier 2 For
nicanten Michael Maderer, seines hinter
lassnen und Tagwerckers allhier Hanß Made
rers ältester Sohn, mit Kunigunda Hubne
rin, Leonhard Hubners XX Tochter, Montags
früh in einer Bet=Stunde öffentl. in XXXXX
XXXXX copuliert, nach dem sie zuvor
früh vor den Kirchen gebeichtet und com
muniziert hatten. Sie bekamen auch
noch nach der Betstunde u. vor ihrer
Copulation eine noch erleidliche Lection
XXXXX sie privatino schon XXXXX waren
vorgenommen worden, auch eine Hauß son
Provision nothwendig u eilig von Herr Pf.
in Pommel ,,Brun nach Hartmans,, Gott über
nehmen müsste. Es wurde auch X. Büßlied
zum Amfang der Kirche gesungen


 
Hallo ebenso! Hinter dem Eintrag steckt eine "skandalöse" Geschichte: die beiden "mussten" heiraten, weil sie bereits miteinander geschlafen hatten. Dazu gehörte selbstverständlich, dass sie auch "eine Lektion" erteilt bekamen und natürlich beichten und büßen mussten! Eine Fornicanten-Hochzeit ist im Prinzip eine Zwangsheirat - insbesondere bei bereits bestehender Schwangerschaft verlangte es die Obrigkeit bzw. die Familie oder die Gesellschaft. Mit diesem Hintergrundwissen lässt sich der Text jetzt sicher besser verstehen!
Gruß, Renate
 
Hi Renate, danke für deine Antwort und Erklärung. Ich hatte darüber auch schon etwas gelesen, aber für mich machen noch etliche Sachen wenig Sinn. Vielleicht bekomm ich es im Laufe der Zeit noch etwas besser transkribiert.
 
d[en] 23ten Jan[uar] Wurden allhier 2. For=
nicanten Michael Maderer, eines (?) Hinter=
sassen und Tagwerckers allhier Hanß Made=
rers ältester Sohn, mit Kunigunda Hubne=
rin, Leonhardt Hubners __ Tochter, Montags
früh in einer Bet=Stunde öffentl[ich] in Stroh=
kräntzen
copuliret, nachdem sie zuvor
früh vor der Kirchen gebeichtet u[nd] com=
muni[zi]ret hatten. Sie bekamen auch
noch nach der Betstunde u[nd] vor ihrer
Copula[ti]on eine noch erleidliche Lection
weilen sie privatim schon zmahl[en] ware[n]
vorgenommen worden, auch eine Hauß Con
Provision nothwendig u[nd] eilig von Herr Pf[arrer]
in Pommels=Brunn nach Hartmanns=Hoff über=
nehmen musste[n]. Es wurde auch e[in] Bußlied
zum Amfang der Kirche gesungen etc[etera] (?)
 
....
weilen sie privatim schon z [ u ] mahl[en] (?) ware[n]
vorgenommen worden, auch eine Hauß Con
Provision nothwendig u[nd] eilig von Herr Pf[arrer]
in Pommels=Brunn nach Hartmanns=Hoff über=
nehmen musste[n]. Es wurde auch e[in] Bußlied
zum Amfang der Kirche gesungen etc[etera] (?)

Anmerkung: die Leerzeichen bei "z [ u ] mahl[en]" sind der automatischen Ersetzungs- und Formatierungsfunktion geschuldet. Bei Weglassen wird (wie oben) der gesamte folgende Absatz unterstrichen.

Was man sich genau unter einer "Hausprovision" vorstellen muss, ist m.E. noch nicht ganz klar; zu finden ist u.a. diese Definition: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10583694?page=428&q=hausprovision
 
Ah ja, danke dir. Nun muss ich erst mal kurz sortieren. Klar, Pommelsbrunn und Hartmannshof macht Sinn. Die liegen sehr nah beieinander. Was dort genau lief mit den beiden Orten muss ich mir noch zusammenreimen.
Privat zumahl sein könnte ja ggf. bedeuten schon miteinander geschlafen zu haben. Auch wenn ich nirgendwo etwas in diese Richtung finden kann.
Die Hausprovision bleibt vorerst ein Rätsel. Vielleicht ist es auch im englischen Wortsinne eine Bereitstellung eines Hauses für irgendetwas.
 
Noch ein paar Kleinigkeiten:

d[en] 23ten Jan[uar] Wurden allhier 2. For=
nicanten Michael Maderer, eines (?) Hinter=
sässen und Tagwerckers allhier Hanß Made=
rers ältester Sohn, mit Kunigunda Hubne=
rin, Leonhardt Hubners __ Tochter, Montags
früh in einer Bet=Stunde öffentl[ich] in Stroh=
Gräntzen
copuliret, nachdem sie zuvor
früh vor der Kirchen gebeichtet u[nd] com=
muni[zi]ret hatten. Sie bekamen auch
noch nach der Betstunde u[nd] vor ihrer
Copula[ti]on eine noch erleidliche Lection
weilen sie privatim schon z [ u ] mahl[en] (?) ware[n]
vorgenommen worden, auch eine Hauß Con
Provision nothwendig u[nd] eilig von Herr Pf[arrer]
in Pommels=Brunn nach Hartmanns=Hoff über=
nehmen musste[n]. Es wurde auch e[in] Bußlied
zum Amfang der Kirche gesungen etc[etera] (?)

Privat zumahl sein könnte ja ggf. bedeuten schon miteinander geschlafen zu haben. Auch wenn ich nirgendwo etwas in diese Richtung finden kann.
Die Hausprovision bleibt vorerst ein Rätsel.
Nein, das heißt m.E. nur, dass der Pfarrer (vermutlich der von Pommelsbrunn) sich das Paar schon einmal privatim (= im Privaten) "vorgeknöpft" hatte. Und die "Hausprovision" ist möglicherweise "Essbares" für den Pfarrer. Kirchenbuße war nicht nur durch die entsprechenden Rituale (Strohkränze etc.) abzuleisten, in der Regel war auch Strafe zu zahlen. Vielleicht wurde diese hier ganz oder teilweise in Naturalien abgegolten...
 
....schon 2mahl waren.....
Ah ja klar. So macht der Satz Sinn. Jetzt kann ich die 2 nicht mehr übersehen wenn ich nochmals drauf schau.

Beide oder einer von Beiden ist also bereits unter "häusliche Aufsicht" / "Hausarrest" gestellt worden, um ihr "sündiges Treiben" zu unterbinden.
Trauung in Strohkränzen, öffentliche Beichte vor der Kirche, Hausarrest, ein Būßlied... und das nur weil die beiden halt bisschen Spaß haben wollten 🙁
 
Trauung in Strohkränzen, öffentliche Beichte vor der Kirche, Hausarrest, ein Būßlied... und das nur weil die beiden halt bisschen Spaß haben wollten 🙁
Wenn man in die Vergangenheit eintaucht, muß man darauf gefaßt sein, daß damals andere Sitten und Gebräuche geherrscht haben und das damals auch jedem bewußt war. Es ging eben nicht immer so wild und zügellos zu wie heute in unseren modernen Zeiten, daher kann man die heutigen Wertmaßstäbe und Auffassungen nicht eins zu eins in eine vergangene Epoche übertragen.
 
Zurück
Oben