Guten Abend,
ich frage mich schon seit einigen Tagen, ob die Pfarrer da nach Gutdünken geschrieben haben oder ob es doch irgendwelche allgemein gültigen Regeln gab. Genwiki und google hab ich befragt und speziell zu meinen Punkten nicht viel gefunden.
Ich bin im Moment in einem badischen KB unterwegs, Zeitraum ca 1690-1740 vorerst.
Die Einträge sind mal mehr, mal weniger ausführlich.
1. Bei den Taufen steht z.B. im Normalfall "uxor" und dann der Name der Frau. Und an einer Stelle ist mir stattdessen "conj:" nach dem Namen der Frau begegnet. Hat es was zu sagen (die beiden waren definitiv verheiratet und es stand danach bei sämtlichen Kindern ux. Maria da)?
Das Beispiel: http://www.archion.de/p/c1a83d798b/
2. Mal findet man bei verstorbenen Vätern der Brautleute "gewesenen"+ Bürger (+ weitere Bezeichnungen), mal noch ein "sel"(ig) davor. Kann man aus dieser Ergänzung etwas ableiten (Vater frisch tot, Vater schon länger tot, Vater war ein besonders guter Mensch der Meinung des Pfarrers nach) oder ist es reiner Zufall?
3. Das gleiche mit dem beliebten "allhier" - okay, die Person war aus dem Ort, ansonsten steht ja meist die genaue Ortsangabe da. Und wenn nun das "allhier" fehlt? Hat der Pfarrer es einfach weggelassen oder kann man daraus evtl. ableiten, dass derjenige nicht sein ganzes Leben in diesem Dorf verbracht hat?
4. und was mich schon ne Weile beschäftigt, ist dieser Gerichtsverwandte. Gelesen hab ich dazu, dass das in manchen Orten wohl Gehilfen des Schultheißen waren und in anderen Mitglieder des Dorfgerichts (da in meinem kleinen Ort gefühlt jeder zu Beginn Gerichtsverwandter war, tipp ich auf zweiteres). Später steht dann eher "des Gerichts" da, also im Sinne von "Max Mustermann, bürger und des Gerichts und uxor Maria" als Beispiel. "des Gerichts" ist immer noch "Gerichtsverwandter", korrekt?
Danke
ich frage mich schon seit einigen Tagen, ob die Pfarrer da nach Gutdünken geschrieben haben oder ob es doch irgendwelche allgemein gültigen Regeln gab. Genwiki und google hab ich befragt und speziell zu meinen Punkten nicht viel gefunden.
Ich bin im Moment in einem badischen KB unterwegs, Zeitraum ca 1690-1740 vorerst.
Die Einträge sind mal mehr, mal weniger ausführlich.
1. Bei den Taufen steht z.B. im Normalfall "uxor" und dann der Name der Frau. Und an einer Stelle ist mir stattdessen "conj:" nach dem Namen der Frau begegnet. Hat es was zu sagen (die beiden waren definitiv verheiratet und es stand danach bei sämtlichen Kindern ux. Maria da)?
Das Beispiel: http://www.archion.de/p/c1a83d798b/
2. Mal findet man bei verstorbenen Vätern der Brautleute "gewesenen"+ Bürger (+ weitere Bezeichnungen), mal noch ein "sel"(ig) davor. Kann man aus dieser Ergänzung etwas ableiten (Vater frisch tot, Vater schon länger tot, Vater war ein besonders guter Mensch der Meinung des Pfarrers nach) oder ist es reiner Zufall?
3. Das gleiche mit dem beliebten "allhier" - okay, die Person war aus dem Ort, ansonsten steht ja meist die genaue Ortsangabe da. Und wenn nun das "allhier" fehlt? Hat der Pfarrer es einfach weggelassen oder kann man daraus evtl. ableiten, dass derjenige nicht sein ganzes Leben in diesem Dorf verbracht hat?
4. und was mich schon ne Weile beschäftigt, ist dieser Gerichtsverwandte. Gelesen hab ich dazu, dass das in manchen Orten wohl Gehilfen des Schultheißen waren und in anderen Mitglieder des Dorfgerichts (da in meinem kleinen Ort gefühlt jeder zu Beginn Gerichtsverwandter war, tipp ich auf zweiteres). Später steht dann eher "des Gerichts" da, also im Sinne von "Max Mustermann, bürger und des Gerichts und uxor Maria" als Beispiel. "des Gerichts" ist immer noch "Gerichtsverwandter", korrekt?
Danke