Generelles zu paar Begriffen

Guten Abend,

ich frage mich schon seit einigen Tagen, ob die Pfarrer da nach Gutdünken geschrieben haben oder ob es doch irgendwelche allgemein gültigen Regeln gab. Genwiki und google hab ich befragt und speziell zu meinen Punkten nicht viel gefunden.
Ich bin im Moment in einem badischen KB unterwegs, Zeitraum ca 1690-1740 vorerst.
Die Einträge sind mal mehr, mal weniger ausführlich.
1. Bei den Taufen steht z.B. im Normalfall "uxor" und dann der Name der Frau. Und an einer Stelle ist mir stattdessen "conj:" nach dem Namen der Frau begegnet. Hat es was zu sagen (die beiden waren definitiv verheiratet und es stand danach bei sämtlichen Kindern ux. Maria da)?
Das Beispiel: http://www.archion.de/p/c1a83d798b/
2. Mal findet man bei verstorbenen Vätern der Brautleute "gewesenen"+ Bürger (+ weitere Bezeichnungen), mal noch ein "sel"(ig) davor. Kann man aus dieser Ergänzung etwas ableiten (Vater frisch tot, Vater schon länger tot, Vater war ein besonders guter Mensch der Meinung des Pfarrers nach) oder ist es reiner Zufall?
3. Das gleiche mit dem beliebten "allhier" - okay, die Person war aus dem Ort, ansonsten steht ja meist die genaue Ortsangabe da. Und wenn nun das "allhier" fehlt? Hat der Pfarrer es einfach weggelassen oder kann man daraus evtl. ableiten, dass derjenige nicht sein ganzes Leben in diesem Dorf verbracht hat?
4. und was mich schon ne Weile beschäftigt, ist dieser Gerichtsverwandte. Gelesen hab ich dazu, dass das in manchen Orten wohl Gehilfen des Schultheißen waren und in anderen Mitglieder des Dorfgerichts (da in meinem kleinen Ort gefühlt jeder zu Beginn Gerichtsverwandter war, tipp ich auf zweiteres). Später steht dann eher "des Gerichts" da, also im Sinne von "Max Mustermann, bürger und des Gerichts und uxor Maria" als Beispiel. "des Gerichts" ist immer noch "Gerichtsverwandter", korrekt?

Danke :)



 
Hallo,
nachdem sich jetzt 4 Tage niemand um Deine Fragen gekümmert hat hier meine Darstellung. Diese beruht rein auf den Kirchenbüchern der ehemaligen Kurpfalz und aus dem Bereich Nordbaden.
Wie Du selbst schon herausgefunden hast haben die Pfarrer teilweise nach Gutdünken geschrieben, aber es gibt auch Ausnahmen.

zu 1.
uxor steht für Ehefrau
conj:--> conjunc steht für gemeinsam, also für gemeinsame Kinder.
vor allem dann wenn einer der Beiden Eheleute Kinder aus vorhergehenden Ehen oder uneheliche mitgebracht hat. Dann als klare Unterscheidung welches Kind von welcher Frau stammt !
zu 2.
rein nach Gutdünken geschrieben und bezeichnet den/die Verstorbenen/Verstorbene. Das wechselte auch teilweise ständig von Eintragendem zu Eintragendem.
zu 3.
in der Regel bedeutet "allhier" oder keine Ortsangabe von diesem Ort.
Auswärtige wurden mit Ortsangabe eingetragen.
zu 4.
jetzt wird es etwas länger um es genau zu erklären und hier auch nur für das oben geschriebene Gebiet. In anderen Gebieten mag es anders gewesen sein!
"Gericht" ein Verband mehrerer Orte hatte ein Gericht, dieses Gericht ist Heute vergleichbar mit einem Gemeinderat. Je nach Größe des Verbandes war die Zusammensetzung aus Personen der einzelnen Orte unterschiedlich.
"Schultheis" vergleichbar mit dem heutigen Bürgermeister des Hauptortes.
"Anwalt" vergleichbar mit dem heutigen Ortsvorsteher, unterstand dem Schultheis und war dessen "Erfüllungsgehilfe/Stellvertreter" in seinem Teilort.
"Gerichtsverwandter" bzw des "Gerichts" nannte man die Mitglieder des Gerichts, nicht mehr und nicht weniger.

Grüße
Bernd
PS: Bsgwn4TnadZa
 
Hallo an alle Im Forum,

beim Forschen im Archion bin ich noch Laie.
Schreibweisen, Namen und viele Dinge wurden aus dem Gedächtnis oder aus Zuruf geschrieben.
Und die Rechtschreibung und solche Dinge waren ????? man weis es nicht.

Aber in meinem Leben habe ich gelernt:
Alles ist möglich!
Glaube nur den Dingen die Du selbst geschrieben oder gefälscht hast!
Mach alle Sachen schriftlich auch in der Familie.
Und es kommt nicht immer so wie man denkt.

Aber wichtig ist Gesundheit und alles was man sich so noch wünscht.
Gruß an alle im Forum

Rainer der Huddelbätz





 
Zurück
Oben