Kind unehelich geboren.

Hallo,
weiß jemand warum ein uneheliches Kind in der Geburtsurkunde den Namen des angeblichen Vaters hat?
Danke für euere Antwort
 
Guten Tag,

wenn Sie auf eine auch nur ansatzweise zutreffende Beantwortung Ihrer Frage Wert legen, dann ist es dringend angesagt, "Ross und Reiter" zu benennen.
Sprich:
1) Wann, wo und von wem wurde diese "Geburtsurkunde" ausgestellt?
2) Wie lautet der genaue Inhalt zum angeblichen Kindsvater, der Name des Kindsvaters ist dabei unerheblich?

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Ganz global ist z.B. hinzuweisen auf das "Preussische Landrecht" ----

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794, Zweyter Theil, Zweyter Titel, hg. von Hans Hattenhauer/Günther Bernert, 2. Aufl., Neuwied u.a. 1994, S. 390, 407 ff.: [ist als Digitalisat im Internet verfügbar]

„Allgemeine Rechte ehelicher Kinder.

§. 58. Kinder aus einer Ehe zur rechten Hand führen den Namen des Vaters.

§. 59. Sie erlangen die Rechte seiner Familie und seines Standes, in so fern letztere durch die bloße Geburt fortgepflanzt worden.

§. 60. Sie sind eben der Gerichtsbarkeit, wie der Vater, unterworfen, und bleiben darunter auch nach seinem Tode, so lange sie diesen Gerichtsstand auf eine gesetzmäßige Art nicht verändert haben.“


„Von den Kindern aus einer Ehe zur linken Hand [...]

§. 557. Kinder aus einer Ehe zur linken Hand führen nicht den Namen des Vaters.

§. 558. Sie treten nicht in seine Familie, und können auf die Vorrechte seines Standes und Charakters keinen Anspruch machen. [...]

§. 612. Unehelich geborne Kinder, welche weder durch eine nachfolgende Verheirathung der Aeltern, noch durch richterlichen Ausspruch, noch durch Legitimation, die Rechte der ehelichen erlangt haben, können von dem Vater bloß Unterhalt und Erziehung fordern.“


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"Ehe zur linken Hand" - siehe z.B. hier:

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Aus dem oben zitierten § 612 ist klar und eindeutig ableitbar, daß uneheliche Kinder sehr wohl den Namen ihres Vaters führen können.

Aber wie gesagt, bitte...... "Ross und Reiter" ...... nennen.

Danke und Gruss,
Vera
 
Hallo vielen Dank für den Hinweis.
https://www.archion.de/de/viewer/?no_cache=1&type=churchRegister&uid=117741
hier die Geburtsurkunde von 1829 Martin Dreschner
Mutter ist eine Magdalena Barbara Zenkel, der Vater sollen sein ( so steht es in der Urkunde) Heinrich Friedrich Dreschner.
Die Barbara Zenkel ist die richtige Mutter ,da gibt es auch ein Familienblatt. Dann gibt es eine Heiratsurkunde von Martin Dreschner,
da ist aber nur der Vater angegben und keine Mutter,
Das Problem ist, ich habe kein geburtsdatum von Heinrich Friedrich Dreschner. Nur von Sulzbach am Kocher.
So, nun habe ich hoffentlich Ross- und -Reiter benannt(y)
 
Hallo vielen Dank für den Hinweis.
https://www.archion.de/de/viewer/?no_cache=1&type=churchRegister&uid=117741
hier die Geburtsurkunde von 1829 Martin Dreschner

Vielen Dank für die zusätzlichen Information.

Klicken Sie bitte einmal auf den von Ihnen hier eingestellten Link.
Zeigt dieser auf die Geburtsurkunde???

Nein, das tut er leider nicht. Sondern man landet auf der ersten Seite dieses KB.

Um direkt bei dem Geburtseintrag anzukommen, muss bitte ein Permalink erstellt werden.
Wie das gemacht wird, findet man z.B. hier



Danke und Gruss, Vera
 
Ja, danke - jetzt funktioniert es einwandfrei.

Also sind wir in Crailsheim - seit 1810 gehörig zum Königreich Württemberg - also gilt: Württembergisches Landrecht

siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Württembergisches_Landrecht
[als Digitalisat im Internet verfügbar]

....daraus nur ein winziger Auszug....

Zweites Buch, Personenrecht

ab § 167 ff.
......

§ 174
c) Wirkungen
Die rechtmäßige natürlich Verwandtschaft erzeugt,....
...Bei der unehelichen Verwandtschaft ist wieder ein Unterschied zu machen zwischen den aus einem
verbrecherischen Beischlaf hervorgegangenen (ex damnato coitu nati) und anderen unehelichen Verwandten.
Zu den ersteren gehören die im Ehebruch oder Inzest Erzeugten (adulterini und incestuosi) und ihre Nachkommen,
welche keinerlei Verwandtschaftsrechte gegenüber von Vater und Mutter und deren Verwandten erhalten, während
andere uneheliche Kinder (spurii "Liebeskinder" und vulgo quaesiti "Hurenkinder, Bastarde") und deren
Nachkommen mit den mütterlichen Verwandten in demselben Verhältnisse stehen, wie eheliche Verwandte, nicht
aber auch mit den väterlichen Verwandten, wenn sie nicht nachträglich legitimirt worden sind........


-------- siehe ferner Württembergisches Landrecht, Teil IV, Tit. 18 § 1-11 ------------

In letzter Konsequenz ist das Württembergische Landrecht in puncto unehelicher Kinder "quasi" deckungsgleich mit dem bereits oben zitierten Preussischen Landrecht.

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Bezogen auf Ihren Fall: der Vater ist bekannt, wird ausdrücklich benannt und als solcher rechtswirksam dokumentiert (d.h. im Kirchenbuch, da wir uns in der vor standesamtlichen Zeit befinden und somit dem Kirchenbuch rechtsbegründende Wirkung zukommt!!) >>> das Kind erhält den Familiennamen seines biologischen Erzeugers.


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Daß Sie den genannten Vater bislang nicht nachweisen können, ist eine "separate Baustelle".

BG, Vera
 
Vielen Dank für die Aufklärung,
nun suche ich den Vater.
Es ist aber sehr schwer ohne Geburtsdatum eine Person in den Kirchenbüchern zu finden.
Grüße Sylvie
 
Hallo,
nein ich habe auch kein Geburtsdatum.
Jetzt wird es schwierig.
Gruß Sylvie

Nicht wirklich. Auch in der Familienforschung gibt es quasi immer gleiche Muster, die man anwenden kann. Und dann gilt es eben: Kirchenbücher lesen. ;)

Sie wissen doch wann die Kindsmutter geboren ist, richtig?

Da der Kindsvater mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht jünger war als die Kindsmutter und Sie zumindest seinen Aufenthaltsort (Sulzbach am Kocher) im Jahr 1829 haben, beginnen Sie Ihre dortige Suche in den Jahren um das Geburtsjahr der Kindsmutter herum.
 
Oh ja danke.
Ich habe schon 2 Kirchenbücher durchsucht.
Es gibt einige zu durchsuchen, falls die Angaben der Mutter stimmen.
Wie war das damals mit dem heiraten, wurden dafür Urkunden oder Einträge gebraucht?
 
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