[1803]
Jul[ius]
27. der Schustergesell Christopher Ludewig Pegelo, des weiland Ludewig
Pegelung, Schusters in Bristow in Preussisch Pommern und dessen
Ehefrau Mareike gebohrne ___ [keine Angabe] aus Bützow im Herzog-
thum Mecklenburg, eheleib[licher] Sohn : und dessen Braut, Mar-
gret Elsabe Behnfeld, des weiland Claus Behnfeld ehema-
ligen Einwohners in Meldorf und dessen Ehefrau Maria
Abel, gebohrner ?Luft? aus Schenefeld eheleib[liche] Tochter
sind Dom[inica] VI et VII p[ost] Trinit[atis] und folg[lich] nur 2mal öffent[lich]
von der hiesigen Canzel proclamirt worden; denn
ehe die 3te Proclamation geschehen konnte, wurde die
Braut schon entbunden. Da sie nun zugleich sehr schwach
wurde : so wurde ihnen, auf ihr geziemetes Ansuchen, von
den Praesidibus Consistorii zwar erlaubt, sich auf
dem Krankenbette copuliren lassen zu mögen, welches
dann auch am oben gedachten 27sten Jul[ius] wirklich ge-
schehen; sie hätten aber hierauf unverzüglich zu
beweisen, daß sie die Canzelley Gebühren entweder
entrichtet, oder daß sie ihnen erlassen seyen. Ob dies
nun schon geschehen ist oder nicht, kann ich nicht
bestimmen, und dürfte zu untersuchen seyn. Ue-
brigens waren sie
x nicht verwandt; und sowie
x Sponsus schon vorher, näm[lich] am 15ten Jul[ius] den ver-
ordnungsmäßigen Ledigkeits-Eid bereits ab-
gelegt hatte; also ist nachher dieser Eid
x auch von Sponsa auf dem Krankenbette geleistet
[seitlicher Text]
Er hat, der Versicherung nach, die Allerhöchste
Erlassung von Bezahlung der Canzelley - Gebühren
gesucht und erhalten, auch solche dem sel[igen] Herrn
Probsten Voss gegeben, und nicht wieder zurück-
erhalten.
[Unterschrift] C. N. von Ancken
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