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in diesem Kirchenbucheintrag https://www.archion.de/p/67cfb3e6a8/ bin ich auf den Begriff "Nebeneinwohner" gestoßen, der mir neu ist. Tante Google kennt den Begriff auch nicht.
In Google Books / Bücher taucht der Begriff "Nebeneinwohner" verschiedentlich auf.
Legt man diese Fundstellen zugrunde, so ist der "Nebeneinwohner" ähnlich einzustufen wie ein "Fremdling" in einem Ort.
Also jemand, der von außen in eine örtliche Gemeinschaft hineinkommt, zwar deren grundsätzlichen Schutz genießt, aber dort keine Rechte analog denen der "Alteingesessenen", "Nachbarn" oder gar der "Bürger" genießt.