Reichsgesetzanordnung von 1875

In Folge des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes
u. der Eheschließung vom 6. Februar 1875 ist die Führung der staatlichen Sterberegister
an die Civilstandsbeamten übergegangen und ist vom 1. Januar 1876 an das
vorliegende Register nur noch ein Verzeichniß über die in der hiesigen evang.
Gemeinde vorgenommenen kirchlichen Beerdigungen.


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Bitte haben Sie keinelei Scheu davor, von Ihnen selbständig gefertigte Transliterationen hier einzustellen und um deren Gegenlesung / Korrektur zu bitten.
Das trainiert erfahrungsgemäß die eigenen Lesefähigkeiten sehr gut.
 
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