Schluchsee

...geboren 1918....

http://genwiki.genealogy.net/Datenschutz

[auszugsweises Zitat]

Zugang zu Personenstandsbüchern, Kirchenbüchern und Archivalien

Für die Einsicht in und Benutzung von Personenstandsbüchern (d. h. Standesamtsregistern), Kirchenbüchern und personenbezogenem Archivgut gelten unterschiedliche Sperrfristen, die im Personenstandsgesetz bzw. in den Archivgesetzen des Bundes, der Länder bzw. der Kirchen festgelegt sind:

Nach § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz werden die Personenstandsregister nach Ablauf von folgenden Fristen zu Archivgut und sind dann nach archivrechtlichen Vorschriften benutzbar (siehe im Einzelnen den Artikel Personenstandsgesetz):
Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre
Geburtenregister 110 Jahre
Sterberegister 30 Jahre

Das Bundesarchivgesetz sieht in § 11 eine Schutzfrist von zehn Jahren nach dem Tod der betroffenen Person oder 100 Jahren nach deren Geburt vor.

Meistens ebenfalls zehn Jahre beträgt die Sperrfrist für personenbezogenes Archivgut der Landes- und Kommunalarchive. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in den Landesarchivgesetzen der einzelnen Bundesländer.

Die Kirchliche Archivordnung (KAO) der kath. Kirche sieht Sperrfristen von 30 Jahren nach Tod bzw. 120 Jahren nach Geburt vor.

Ähnliche Sperrfristen finden sich auch in den Archivgesetzen der evgl. Landeskirchen; vgl. den Artikel Alles_was_Recht_ist.

[Zitat Ende]


...wegen Schluchsee....

http://genwiki.genealogy.net/Schluchsee


Ferner siehe hier im Portal....

https://www.archion.de/de/familienforschung/einstieg-in-die-familienforschung/

[auszugsweises Zitat]

Durch das Personenstandsgesetz, das zum 1.1.1876 in Kraft trat (der Zeitpunkt weicht in den einzelnen deutschen Ländern z. T. voneinander ab), wurden die Standesämter mit der Beurkundung aller Personenstandsfälle beauftragt. Für die Zeit vor dem Personenstandsgesetz sind die Kirchenbücher die maßgeblichen Quellen zur Familienforschung.

[Zitat Ende]



 
Frohe Pfingsten Ralph,

Schluchsee gehört zur ev. Kirchengemeinde Lenskirch-Schluchsee.

ist noch weiß markiert, wird wohl demnächst kommem.

Noch einen schönen Pfingstsootag

Lothar
 
Frohe Pfingsten Ralph,

Schluchsee gehört zur ev. Kirchengemeinde Lenskirch-Schluchsee.

ist noch weiß markiert, wird wohl demnächst kommem.

Noch einen schönen Pfingstsootag

Lothar

Wie Vera bereits ausgeführt hat: bei Geburten gilt eine Schutzfrist von 110 Jahren. Also selbst wenn die bayerische Landeskirche KBs nach 1876 einstellen sollte, alles nach 1910 ist sicher nicht dabei.
 
Vielen Dank an alle für die
Antworten :)

Das mit der Frist weiß,ich wollte nur wissen ob ich richitg liege, da ich nix gefunden habe- wenn die Freigabe des Ortes erfolgt ist, werde ich wohl die Eltern finden :)
 
Wie Vera bereits ausgeführt hat: bei Geburten gilt eine Schutzfrist von 110 Jahren. Also selbst wenn die bayerische Landeskirche KBs nach 1876 einstellen sollte, alles nach 1910 ist sicher nicht dabei.

Das ist aber nicht bayerische Landeskirche, sondern Schwarzwald = Baden ;)

Nebenbei ist eigentlich fast der gesamte Hochschwarzwald katholisch geprägt. Evangelische Pfarreien sind alle noch relativ jung und entstanden zumeist erst nach 1900 und wurden für die wenigen evangelischen Bürger von mehreren Gemeinden zusammengefasst.

Für das Geburtenregister 1918 ist noch das Standesamt zuständig. Wenn man allerdings kein berechtiges Interesse vorzuweisen hat (zB Verwandtschaft in gerader Linie) muss man hier warten, bis das Geb-Reg. ins Archivrecht fällt. Das müsste mit Ablauf des Jahres 2028 der Fall sein.

Gruß Florian
 
Bei familysearch findet man Tauf-Daten für Schluchsee bis zum Jahr 1899 incl.
(die zugehörigen Dokumente aber NICHT online)

https://www.familysearch.org/search/record/results?q.birthLikePlace=Schluchsee&q.birthLikeDate.from=1899&q.birthLikeDate.to=1899&f.collectionId=2790181
 
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