Hallo Brigitte!
Der Ehrsahmer Junger-Gesell, Caspar Sö[hn-]
gen, Seel. Peter Söhngen auffm
Halloe nachgelaßener Ehlicher Sohn, und
Jungffer Anna Margaretha Overweg,
Christian Overweg, auff Gerninghusen
Ehlicher Tochter.
NB. inhibirt
den 19. vnd 26.
Januarij
Weilen er im
Tribunal zu Ber-
lin per Poenten-
tiam absolviret:
ist er Dominica Invocavit 1734
zum dritten mahl proclamiret.
Copulati den 20. Martij
1734.
Bei den ersten beiden Proklamationen scheint ein Ehehindernis aufgetaucht zu sein, weshalb die Eheschließung zunächst inhibiert wurde.
In der Folge dürfte sich ein lokales Gericht oder Konsistorium mit der Sache beschäftigt haben, doch hat man sich dann zur endgültigen Klärung an das Tribunal in Berlin (als oberste Appellationsinstanz) gewandt. Laut <https://books.google.de/books?id=o2ZgAAAAcAAJ&hl=de&pg=PA673> gehörten ausdrücklich auch "Causae Ecclesiasticae et Matrimoniales" vor das Berliner Tribunal.
Worum es in dem Verfahren ging, ist aus dem Eintrag nicht ersichtlich - außer natürlich, dass die Sache der Eheschließung im Wege stand. Doch könnten dazu natürlich noch Akten existieren, sei es im lokal zuständigen Archiv oder im Berliner Geheimen Staatsarchiv.
Das Tribunal hat offenbar eine Strafe verhängt oder bestätigt, nach deren Verbüßung oder Bezahlung das Ehehindernis beseitigt war, sodass die dritte Proklamation und schließlich die Verehelichung erfolgen konnte.
Übrigens kannst Du die Brautleute hier verzeichnet finden:
<https://datenpool.bvff.de/individual.php?pid=I56973844&ged=Wiggers-Aeckersberg.ged>
Viele Grüße
Gert