Taufen Hofgeismar/Neustadt ab September 1914

Hallo, das o.g. Kirchenbuch sollte bis 1957 Auskunft geben. Leider geht es nur bis 1914. Da ich allerdings die Namen der Eltern des 1920 Geborenen, oder wenigstens des Vater bräuchte, wüsste ich gerne, wo der Rest des Kirchenbuchs zu finden ist.
 
Hallo,

die Daten fallen wahrscheinlich bereits unter die Zivilstandregister, die ab etwa 1875 bei den Standesämtern geführt wurden.
In den Kirchenbüchern wurden noch Daten eingetragen, wenn es um eine kirchliche Handlung ging.

Dabei ist der vorgeschriebene Datenschutz der Eintragungen zu beachten.

Sie sollten sich daher an das zuständige Standesamt wenden, von wo Sie Auskunft erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben und dies kann kostenpflichtig sein.

Zur Bewertung von Sammelakten im Standesamt - Standesamtsregister und Sammelakten_gesetzliche Grundlagen.pdf

Vielleicht wissen Sie aber den Namen der Mutter und können nach der Heirat suchen?

LG
 
Guten Tag.

Zwar weist das Landeskirchliche Archiv in Kassel anders als andere hier vertretene Archive nicht ausdrücklich darauf hin, daß der online zur Verfügung stehende Datenbestand von der Gesamtlaufzeit des Kirchenbuches abweichen kann (sprich: wesentlich kürzer sein kann), so gilt dennoch das Archivgesetz der Landeskirche.


(Das findet man hier:
https://www.archiv-ekkw.de/?page_id=152&post_parent=0 )

.... und hierin heißt es im § 10 Schutzfristen

[Zitat]
.....Ist der Todestag nicht festzustellen, endet die Schutzfrist
100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person...
[Zitat Ende]


Sprich: aktuell ist 1914 das Ende der Online-Stellung.

Bis -wie in Ihrem Fall- Daten für das Geburtsjahr 1920 allgemein online zur Verfügung stehen, wird es noch einige Jahre dauern.

Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit sich direkt an das Landeskirchliche Archiv in Kassel zu wenden.
Kontaktdaten siehe bitte z.B. hier


BG
 
Nachtrag, da die von Ihnen gesuchten Daten selbstverständlich in die Zuständigkeit der Standesämter fallen und ebenfalls den anwendbaren Regeln des Schutzes personenbezogener Daten unterliegen

[Zitat]
....
4. Verwendung von offiziellen Quellen

Für Nachweise aus der jüngeren Vergangenheit sind örtliche Standesämter die ersten Anlaufstellen. Sie können verlässliche Auskünfte über Personenstandsfälle, wie Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, liefern – allerdings ausschließlich für die Zeit ab 1876. Denn erst durch Einführung des Personenstandsgesetzes wurde die Beurkundung auf diese Weise staatlich geregelt.


5. Kirchenbücher: offizielle Quellen vor 1876

Genealogisch relevante Angaben für die Zeit vor 1876 sind in Kirchenbüchern zu finden.
....
[Zitat Ende]

Quelle:

"Was gilt es bei der Familienforschung zu beachten?"

 
Hallo,

die Daten fallen wahrscheinlich bereits unter die Zivilstandregister, die ab etwa 1875 bei den Standesämtern geführt wurden.
In den Kirchenbüchern wurden noch Daten eingetragen, wenn es um eine kirchliche Handlung ging.

Dabei ist der vorgeschriebene Datenschutz der Eintragungen zu beachten.

Sie sollten sich daher an das zuständige Standesamt wenden, von wo Sie Auskunft erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben und dies kann kostenpflichtig sein.

Zur Bewertung von Sammelakten im Standesamt - Standesamtsregister und Sammelakten_gesetzliche Grundlagen.pdf

Vielleicht wissen Sie aber den Namen der Mutter und können nach der Heirat suchen?

LG
Vielen Dank! Ich bin noch der absolute Neuling hier und überhaupt in der Ahnenforschung. So wende ich mich erst einmal an das zuständige Standesamt. Die werden mich dann schon an das entsprechende Archiv weiterleiten, sollten sie nicht mehr auf die Daten zugriefen können. LG
 
Guten Tag.

Zwar weist das Landeskirchliche Archiv in Kassel anders als andere hier vertretene Archive nicht ausdrücklich darauf hin, daß der online zur Verfügung stehende Datenbestand von der Gesamtlaufzeit des Kirchenbuches abweichen kann (sprich: wesentlich kürzer sein kann), so gilt dennoch das Archivgesetz der Landeskirche.


(Das findet man hier:
https://www.archiv-ekkw.de/?page_id=152&post_parent=0 )

.... und hierin heißt es im § 10 Schutzfristen

[Zitat]
.....Ist der Todestag nicht festzustellen, endet die Schutzfrist
100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person...
[Zitat Ende]


Sprich: aktuell ist 1914 das Ende der Online-Stellung.

Bis -wie in Ihrem Fall- Daten für das Geburtsjahr 1920 allgemein online zur Verfügung stehen, wird es noch einige Jahre dauern.

Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit sich direkt an das Landeskirchliche Archiv in Kassel zu wenden.
Kontaktdaten siehe bitte z.B. hier


BG
Danke für die Hinweise. Ich werde mich zunächst an das Standesamt wenden. LG
 
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