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Die Sperrfristen für die verschiedenen Amtshandlungen betragen bei
Taufen 90 Jahre
Konfirmationen 75 Jahre
Trauungen 70 Jahre
Bestattungen 30 Jahre
Für Vorfahren in direkter Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern etc.) können einzelne Einträge durch die Sachbearbeiter der Kirchenbuchstelle herausgesucht und Kopien oder Auszüge angefertigt werden.