Ich habe folgendes Anliegen:
Eine meiner Vorfahrin hat im Jahr 1827 einen "Spurius" geboren, der Vater wird im Kirchenbuch nirgends genannt. Der Spurius hat den Namen der Mutter erhalten und diesen auch beibehalten, als die Mutter 10 Monate später geheiratet hat.
Meine Frage: Besteht unter diesen Umständen eine realistische Chance, den leiblichen Vater noch ausfindig zu machen? Welche anderen Quellen kämen dafür in Frage? Etwa ein Vormundschaftsgericht und wie erfahre ich, welches Vormundschaftsgericht für den betreffenden Ort damals zuständig war bzw. heute zuständig ist?
Ich gehe aber davon aus, dass es gar keinen Vormund gab, wenn die Mutter wenige Monate später geheiratet hat...
Danke für eure Bemühungen
Eine meiner Vorfahrin hat im Jahr 1827 einen "Spurius" geboren, der Vater wird im Kirchenbuch nirgends genannt. Der Spurius hat den Namen der Mutter erhalten und diesen auch beibehalten, als die Mutter 10 Monate später geheiratet hat.
Meine Frage: Besteht unter diesen Umständen eine realistische Chance, den leiblichen Vater noch ausfindig zu machen? Welche anderen Quellen kämen dafür in Frage? Etwa ein Vormundschaftsgericht und wie erfahre ich, welches Vormundschaftsgericht für den betreffenden Ort damals zuständig war bzw. heute zuständig ist?
Ich gehe aber davon aus, dass es gar keinen Vormund gab, wenn die Mutter wenige Monate später geheiratet hat...
Danke für eure Bemühungen