WEIß in KARLSRUHE

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Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn Sie einen "besonderen Informationsgrund" / "besonderes berechtigtes Interesse" darlegen / nachweisen können, könnte Ihnen das Standesamt im Einzelfall dennoch die gewünschten Angaben mitteilen.

Wenn dem nicht so sein sollte, dann gilt der Schutz personenbezogener Daten.

Da dieses Forum weltweit indexiert wird, jedoch dafür Sorge zu tragen ist, nicht einmal ansatzweise gegen schutzwürdige Interessen zu verstoßen, schließe ich daher dieses Thema.

Sollte Ihnen jemand auf privatem(!) Wege (PN) die gewünschte Auskunft erteilen können, ist das unbenommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

VNagel
 
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