Wer kann das lesen?

Nr. 21
Eva
unehrl. er-
zeugt.
hat ihren Toden-
schein
d. 27 Febr.
1783

Caspar Kraffts, bey Seiner Schwieger, Dorothea Röhnin,
Wittib allhier, sich aufhaltendt, v: Seines nun mehrojezigen
Weibs, Maria |: welche, wie in fornicationem fällen ge-
bräuchl. zu Ansbach copuliret worden :| unehrl. erzeugtes
Töchterl., wurdte gebohren d Mittwoch nach DOM: EXAUD:
d: 25. Maij. frühe vortags, gegen 2. Uhr v: den Nachmittag
darauff getaufft; Gevatterin war, Eva, Joh: Leonhardt
Reuthers, halb Bauerns zu … Dettelsau, ehel. Haußfrau.

Vielleicht hilft das ja schon weiter ...
 
Ich war zuerst auch bei "unehel." "e" und "r" sind bei dem Kirchenbuchschreiber schwer zu unterscheiden. Aufgrund der Tatsache, dass es früher bei unehelichen Kindern in der Regel hieß, sie seien in "Unehre" erzeugt worden, bin ich dann doch auf "unehrl." umgeschwenkt. Unabhängig davon bleibt es im Ergebnis aber dasselbe.
Ähnliches gilt beim "Tauf-"Schein, den ich auch zuerst meinte, gelesen zu haben. Aber damals eine Hochzeit noch mit 56 Jahren ...? Aber wenn es für die (hier) Wiederverheiratung erforderlich war, den Taufschein vorzulegen, macht das Sinn.
Und auf jeden Fall: Neuen Dettelsau stimmt! Bei mir scheiterte das erste Wort daran, dass ich das "N" als solches nicht auf Anhieb erkannt habe, obwohl auch ich Neuendettelsau im Visier hatte - die sprichwörtlichen "lauter Bäume" eben, vor denen man den Wald nicht sieht.
 
Zurück
Oben