Begriff EIGENE GRUFT

Einige meiner Verwandten sind in Bochum-Stiepel ab 1920 beerdigt worden mit dem Zusatz in den Kirchenbüchern "Eigene Gruft".
Was bedeutet das?
 
Danke! Ich meine den Sachverhalt EIGENE Gruft. Warum ist dieser Zusatz in den Kirchenbüchern erwähnt? Hat der Verstorbene die Gruft/das Familiengrab/ schon vor dem Tod gekauft oder dort schon andere Verwandte beerdigt? Was ist denkbar oder warum wurde der Zusatz wohl vermerkt?
 
Dann geben Sie hier bitte 1oder 2 ganz konkrete Beispiele aus dem Kirchenbuch bekannt, auf die sich Ihre Frage bezieht.

Permalink, der auf den jeweiligen Eintrag zeigt, bitte hier mitteilen.

Solange Sie das nicht tun, können nur ganz allgemeine Antworten erfolgen, die Ihnen nur bedingt oder gar nicht weiterhelfen.

Vielen Dank.
 
Die Kirchenbücher Gestorbene und Beerdigte für Bochum -Stiepel der entsprechenden Jahre sind leider nicht in Archion.
Hier die Angaben aus der Ev. Kirchengemeinde :
Schmidt, August + 4.9.1953, Bemerkungen : Eigene Gruft
Emma Schmidt (seine Ehefrau) + 24.12.1946, Bemerkungen : Eigene Gruft
Walter Schmidt (sein Sohn) + 19.3.1925, Bemerkungen : Eigene Gruft
Fritz Wallbruch (ihr Sohn) + 5.12.1916, Bemerkungen : Eigene Gruft
 
Vielen Dank.

Ich gehe davon aus, da diese Angaben aus der Kirchengemeinde selber stammen, daß Sie dort bereits direkt nachgefragt haben.

Sollte das noch nicht erfolgt sein, so würde ich mich direkt dorthin wenden, da man dort sicherlich schnell und kompetent Antwort auf den Begriff einer "eigenen" Gruft geben kann.

Auf kirchlichem oder kommunalem Grund kann heute zwar Grund für eine Familiengrabstätte (wie auch immer diese auf der Basis der jeweils gültigen Friedhofsordnung gestaltet werden kann) langfristig gepachtet werden (z.B. für 30 Jahre plus Verlängerungsoption(en), daß man dort den Grund als Eigentum für eine Grabstätte / Gruft erwerben könnte, kenne ich persönlich nicht.

Die Anlage / Begründung der von Ihnen erwähnten Familiengruft dürfte im Jahr 1916, dem am längsten zurückliegenden Todesfall, erfolgt sein.

Also nochmals: nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit der zuständigen Kirchengemeinde auf.
 
Einige meiner Verwandten sind in Bochum-Stiepel ab 1920 beerdigt worden mit dem Zusatz in den Kirchenbüchern "Eigene Gruft".
Was bedeutet das?
Ohne mich jetzt näher auf die vorherigen Antworten zu beziehen, welche durchaus korrekt & empfehlenswert sind! ;) , antworte ich einfach mal konkret auf die oben gestellte Frage:

A) Eine Möglichkeit wäre, daß die einzelnen Gräber (!!) - im Friedhofs-Fachjargon auch schon als Solches als "Gruft" bezeichnet (meine Großeltern mütterlicherseits waren ihrerzeit Friedhofsgärtner in Berlin und beaufsichtigten damals [DDR-Zeit] u.a. die Lehrlinge mit den [damals noch händischen!] Gruften-Aushuben) - schlicht von Familienmitgliedern bereits vorab gekauft wurden - so geschehen schon vor Jahrhunderten bspw. in Danzig, und dann teilweise familienintern weiter (v)ererbt. Also quasi so, wie weiter oben beschrieben.

B) Eine andere denkbare Option wäre theoretisch - sofern deine Ahnleute eine gewisse Stellung innehatten und sich somit von der "Otto-Normalo-Bevölkerung" auch posthum >abheben< wollten oder eventuell sogar adlig waren -, daß sie sich eine Art "Mausoleum" erbauen ließen - auch das wird oftmals gern als "Gruft" bezeichnet. ;)
 
P.S.: "Händisch" in diesem Zusammenhang bedeutet natürlich Spaten - nicht, wie heute, mittels kleinem Bagger.
 
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