Bitte um Lesehilfe


Ich lese:
31.01.1718
Den 31. Jan: Montags nach der Bettstunde sind copulirt worden
Hinrich Bues ein Kleinköter, und Drescher auff dem Klosterhofe
und Catherine Bocks sehl. Hans Finemans Kleinköters w. Wittwe
annum hutus auff Concession des Consistorii

Ich komme mit dieser Schrift dieses Kirchenbuchführers nicht klar! f, st und ff sehen zu gleich aus. Ist das ein Doppel-f oder ein einfaches in den beiden "auff"?
Das Ende der dritten Zeile ist mir völlig unklar, auch das 2. ?lateinische Wort in der letzten Zeile.
Hans Fienemann ist vor fast 9 Monaten (02.05.1717) begraben worden, wozu der Verweis auf (?weniger als?) ein Jahr, und warum wurde eine Erlaubnis des Konsistoriums benötigt?
 
....Drescher auf dem Klosterhofe....

....Kleinköters w. [Wittibe / Witwe] intra
annum luctus
[innerhalb des Trauerjahres] auf Concession des Consistorii

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Das sollte Ihre Frage zur notwendigen Erlaubnis des Konsistoriums klären.

Zum Thema einfach "f" oder doppel "ff" sucht man sich am Einfachsten "Vergleichsstellen", die vermeintlich eindeutig sind. In Ihrem Fall z.B. das Wort "Coldenfeld" [Colenfeld / Kolenfeld].

 
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