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Dazu ist zu bemerken, dass das Familiennamenbuch die sogenannten Bürgerorte aufführt, also Orte wo die entsprechenden Familien Bürgerrechte hatten. Der Bürgerort muss weder mit dem Wohnort noch mit dem Geburtsort übereinstimmen. Tatsächlich konnten die enstsprechenden Familien schon sehr lange dort weggezogen sein.Der Name Cavelti (mit v) kommt vor 1800 in den Graubündener Orten Sagogn und Schleuis vor ...
https://hls-dhs-dss.ch/famn/index.php