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Durch die Verfügung des Regierungspräsidenten zu Hildesheim den 13.12.1914 ist dem Arbeiter Heinrich Wilhelm August Laudahn in Jerstedt, der sich am 22.11.1896 mit der Mutter des Kindes verheiratet hat und dem von ihm erzeugten Kinde die Genehmigung zur Führung des alleinigen Familiennamen bzw. Vaternamens "Schlüter" erteilt. Dieser Nachtrag ist mit Genehmigung des Herrn Superintendenten Kleuker vom 21.2.1908 gemacht. S. Anlagen
den 25.2.1908 W. Schleiffer
lese ich Laudahn falsch ?