Interpretationshilfe erbeten

http://www.archion.de/p/aa0001dfa5/
Bei dieser Taufe am 27.11.1856 in Uttenreuth bekommt der Täufling als Nachnamen den Geburtsnamen der ehemals verheirateten und nun verwitweten Mutter. Warum?
 
Wie dieser Taufeintrag besagt, war das Kind, Margaretha Christina, das uneheliche Mägdlein (die uneheliche Tochter) der Clara Polster, Witwe des weil. Conrad Polster.
Woraus folgt, daß das Kind, keine geborene Polster, war - also keine Tochter des Conrad Polster.
Als sein Kind "anerkennen", konnte Conrad Polster den Täufling auch nicht mehr, da er (Conrad Polster) ja bereits verstorben war.

Folge: das Kind erhält den Geburtsnamen der Mutter

Gruss
Vera
 
Vielen Dank für die Erläuterung. Ich habe inzwischen herausgefunden, dass Herr Polster schon 1853 starb und er definitiv nicht der Vater sein konnte.
Gruß Günter
 
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