Guten Abend, ein einziges Wort kann ich nicht entziffern... Es liest sich so ein bisschen wie "Bereinigen" aber so ganz passen die letzten Silben nicht dazu.
Viewer
Ich lese also:
"1775
den 29ten July morgends 1 Uhr verschied Anna Barbara gebohrene Eberhardin, lutherischer Religion, des
gemeindsmanns Phillilpp Matthes Ehefrau, mit dem sie in der Ehe ge-
lebet 55 Jahr, und wurde den 30tem ejusdem nachmittags begraben.
NB: der hießige Probst und Pastor H: Pater Martin, der vor ohngefehr einem jahr
in einer gelegenheitlichen unterredung gegen mich behaupten wolte, das
ihm das reht zustände die hießigen Lutherische zu begraben, machte dies
mal gar keine einwendungen, und wird auch in die Zu kunft
keine machen, weil ich ihn aus der religionsdeclaration $28 et 32 (37?)
pag. 17 et 19 belehrte, das die anverwandten eines verstorbenen Lutherischen
das recht hätten ihren Todten durch einen ihrer geistlichen begraben
zu laßen. Unßere Streittigkeit über das recht
die Lutherischen zu begraben könte uns beyde daher nur das accidens B...?
--- ? unter uns solte also dießen actum verrichten, der dazu aufgefordert
wurde."
Ich weiß, dass ein einziges fehlendes Wort historisch gesehen ohne Bedeutung ist, und doch wüsste ich gerne ... Denn viele offiziell dokumentierte Streitigkeiten gab es nicht zwischen den Konfessionen in diesem Dorf. Um so interessanter, dass ein Pfarrer sich hier so auslässt.
Danke vielmals!
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Ich lese also:
"1775
den 29ten July morgends 1 Uhr verschied Anna Barbara gebohrene Eberhardin, lutherischer Religion, des
gemeindsmanns Phillilpp Matthes Ehefrau, mit dem sie in der Ehe ge-
lebet 55 Jahr, und wurde den 30tem ejusdem nachmittags begraben.
NB: der hießige Probst und Pastor H: Pater Martin, der vor ohngefehr einem jahr
in einer gelegenheitlichen unterredung gegen mich behaupten wolte, das
ihm das reht zustände die hießigen Lutherische zu begraben, machte dies
mal gar keine einwendungen, und wird auch in die Zu kunft
keine machen, weil ich ihn aus der religionsdeclaration $28 et 32 (37?)
pag. 17 et 19 belehrte, das die anverwandten eines verstorbenen Lutherischen
das recht hätten ihren Todten durch einen ihrer geistlichen begraben
zu laßen. Unßere Streittigkeit über das recht
die Lutherischen zu begraben könte uns beyde daher nur das accidens B...?
--- ? unter uns solte also dießen actum verrichten, der dazu aufgefordert
wurde."
Ich weiß, dass ein einziges fehlendes Wort historisch gesehen ohne Bedeutung ist, und doch wüsste ich gerne ... Denn viele offiziell dokumentierte Streitigkeiten gab es nicht zwischen den Konfessionen in diesem Dorf. Um so interessanter, dass ein Pfarrer sich hier so auslässt.
Danke vielmals!