Ich würde gerne ein Thema adressieren, dass etwas am Rande der Kirchenbücher liegt.
Welche Regelungen galten für die Nachnamen unehelicher Kinder?
Bisher habe ich meistens, nee, eigentlich immer, den Namen des Erzeugers als Nachnamen von unehelichen Kindern in den Kirchenbüchern verfolgen können. Natürlich nur, wenn die Mutter den Namen des Erzeugers angegeben hatte. Nun habe ich aber eine Person, die 1823 unehelich geboren wurde (Eddelak / Taufen 1796-1825, S.509, 1824 Nr. 2, Bild 260 rechts), namens Hinrich Haferbeck, Der Name des von der Mutter angegebenen Erzeugers: Hinrich Haverbek (die Schreibweise des Nachnamens variiert leicht von Eintrag zu Eintrag - soweit alles normal).
Geheiratet hat dieser uneheliche Hinrich Haferbeck zwei mal. Er ist jeweils mit dem Nachnamen "Haferbeck" verheiratet worden.
Seine 2. Frau starb 1903. Bei ihr wird plötzlich gesagt: ..... Magdalena Mathilde Friedrichsen, genannt Haferbeck ...
Gestorben ist die Person 1906 mit den Nachnamen seiner Mutter (Friedrichsen) (Eddelak / Bestattungen 1885-1926 S.318, 1906 Nr. 8, Bild 163 links)
Die genauen Links zu den Ereignissen spielen eigentlich keine Rolle, kann ich aber gerne erstellen.
Ich vermute den Wechsel des Nachnamens im Zusammenhang mit den 1874 in Schleswig-Holstein eingeführten Standesämtern.
Die Frage lautet: Weiß jemand, ob mit der Einführung der Standesämter auch eine Regelung für die Nachnamen unehelicher Kinder eingeführt wurde?
Bin gespannt auf eure Rückmeldungen.
Grüße - Dieter
Welche Regelungen galten für die Nachnamen unehelicher Kinder?
Bisher habe ich meistens, nee, eigentlich immer, den Namen des Erzeugers als Nachnamen von unehelichen Kindern in den Kirchenbüchern verfolgen können. Natürlich nur, wenn die Mutter den Namen des Erzeugers angegeben hatte. Nun habe ich aber eine Person, die 1823 unehelich geboren wurde (Eddelak / Taufen 1796-1825, S.509, 1824 Nr. 2, Bild 260 rechts), namens Hinrich Haferbeck, Der Name des von der Mutter angegebenen Erzeugers: Hinrich Haverbek (die Schreibweise des Nachnamens variiert leicht von Eintrag zu Eintrag - soweit alles normal).
Geheiratet hat dieser uneheliche Hinrich Haferbeck zwei mal. Er ist jeweils mit dem Nachnamen "Haferbeck" verheiratet worden.
Seine 2. Frau starb 1903. Bei ihr wird plötzlich gesagt: ..... Magdalena Mathilde Friedrichsen, genannt Haferbeck ...
Gestorben ist die Person 1906 mit den Nachnamen seiner Mutter (Friedrichsen) (Eddelak / Bestattungen 1885-1926 S.318, 1906 Nr. 8, Bild 163 links)
Die genauen Links zu den Ereignissen spielen eigentlich keine Rolle, kann ich aber gerne erstellen.
Ich vermute den Wechsel des Nachnamens im Zusammenhang mit den 1874 in Schleswig-Holstein eingeführten Standesämtern.
Die Frage lautet: Weiß jemand, ob mit der Einführung der Standesämter auch eine Regelung für die Nachnamen unehelicher Kinder eingeführt wurde?
Bin gespannt auf eure Rückmeldungen.
Grüße - Dieter