Seltsamer Namenswechsel in Farnroda

Ich habe in Farnroda nach dem Familiennamen Brandau gesucht und wurde auch fündig. Nun ist aber etwas ganz seltsam und ich wende mich an euch, weil ich gern einen Erklärungsansatz dafür haben würde. Vielleicht ist jemandem von euch es an irgendeiner Stelle mal ähnlich gegangen und konnte das Rätsel auflösen:

Ich fand die Eheschließung des Maurers Johann Christoph Brandau im Jahr 1745 mit der Angabe, es würde sich dabei um den Sohn des Hans Thiel handeln.
Das war schon seltsam, aber möglich.
Ich fand den Sterbeeintrag für ihn im Jahr 1768 im Alter von 47 Jahren. Berechnet man das zurück, kommt man auf das Geburtsjahr 1721. Dort schaute ich nach und fand tatsächlich eine uneheliche Geburt eines Johann Christoph, dessen Mutter allerdings nicht Brandau, sondern Anna Catharina Büchner hieß. Diese Frau ehelichte 1723 den Witwer Hans Thiel. In diesem Traueintrag stand, dass sie die Tochter des Michael Büchners sei, was ich in ihrem Taufeintrag von 1699 auch so vorfinden konnte. Anna Catharina Büchner, verh. Thiel starb 1774 mit der genauen Angabe ihrer Lebenszeit, was mich auf das Geburtsjahr 1699 brachte.

Jetzt meine Frage: Woher kommt der Name Brandau dann für den besagten Maurer Johann Christoph?
Besteht die Möglichkeit, dass der richtige Kindsvater, der im Taufeintrag von 1721 nicht erwähnt wird, sich zu dem Kind bekannte und ihm seinen Namen verliehen hatte, der vielleicht Brandau war? Oder hat der Pfarrer sich bei den Einträgen in die Kirchenbücher gleich mehrfach vertan? Denn dass es sich bei der Person Johann Christoph Brandau um das uneheliche Kind der Anna Catharina Büchner handelte steht zu 95 Prozent außer Frage.

Für Ideen zur Aufklärung dieses seltsamen Rätsels wäre ich euch sehr dankbar.

Liebe Grüße, Tobias
 
Es wäre ergänzend wünschenswert, wenn Sie die Permalinks zu den von Ihnen genannten Kirchenbucheinträgen mitteilen würden.

Nur für den Fall..... wie man einen Permalink erstellt, ist z.B. hier beschrieben


Vielen Dank
 
Grundsätzlich gilt:

Ein uneheliches Kind erhält nur dann den Namen des biologischen Vaters, wenn

a) der biologische Vater dieses Kind als das seine anerkennt UND(!!)
b) der biologische Vater ausdrücklich gestattet, daß das Kind seinen Familiennamen führt.
 
Der angesprochene Heiratseintrag des Jahres 1745 in Farnroda



....Hans Thielen Taglöhners allhier Sohn....

Wenn Sie diese Formulierung im Detail mit den Formulierungen der übrigen Heiratseinträge vergleichen, fällt sofort auf, daß hier nicht(!) steht

.... eheleiblicher Sohn....

Also finden Sie auch im Heiratseintrag einen weiteren Beleg dafür, daß Hans Thiel nicht(!) der biologische Vater des Bräutigams ist.
 
Vielen Dank, das schließt seine Vaterschaft schon einmal aus, was ich mir fast gedacht hatte, denn Hans Thiel war zum Zeitpunkt der Geburt des unehelichen Kindes der Anna Catharina Büchner noch mit einer anderen Frau verheiratet, die aber 1722 verstarb.

Unter diesem Link findet sich der Taufeintrag des Johann Christoph (eigentlich) Büchner aus dem Jahr 1721.

Dieser Link führt zum Traueintrag des Witwers Hans Thiel mit der Anna Catharina Büchner aus dem Jahr 1723.

Über diesen Link kommt man auf die Trauung des Johann Christoph Brandau mit der Anna Sabina Vogt aus dem Jahr 1745

Schließlich führt dieser Link zum Sterbeeintrag des Johann Christoph Brandau im Jahr 1768.

Der einzige Brandau, der in den Jahren um 1710 bis 1722 als "junger" Mann in Farnroda lebte ist Johann Carl Brandau. Er war aber selbst verheiratet und starb aber mit 35 Jahren im Jahr 1722. Den Tod seiner Ehefrau habe ich nicht vor seinem eigenen Tod finden können, was eine uneheliche Verbindung zu Anna Catharina Büchner möglich gemacht hätte, die er aber nicht mehr ehelichen konnte, weil er bereits 7 Monate nach der Geburt des Johann Christoph Büchner verstarb. Dann hätte er, also Johann Carl Brandau der leibliche Vater sein können, der frühzeitige Tod hätte eine vielleicht geplante Ehe unmöglich gemacht.
 
Vielen Dank für die Links.

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Nun ja, es soll vorkommen, daß auch verheiratete Männer mit anderen / fremden Frauen uneheliche Kinder zeugen. ;)

Sollte jedoch dieser Schreinermeister Johann Carl Brandau der leibliche Vater des Johann Christoph Brandau gewesen sein, dann muß er dieses Kind bereits vor(!!) seinem eigenen Tode im Jahr 1722 als das Seine anerkannt haben.
Und(!!) er muß auch ausdrücklich gestattet haben, daß dieses Kind seinen Familiennamen führt.

Wenn diese beiden(!) Bedingungen nicht gegeben sind, kann der Johann Christoph nicht den Familiennamen Brandau führen.

Leider fehlen hierzu jegliche Hinweise in den hier verfügbaren KB für Farnroda.
 
Vielleicht war ja auch dieser Pate nochmals auf Heimatbesuch und hat schnell wieder das Weite gesucht!?
Ich würde den Pastoren auch eine gewisse Flexibilität bei der Anwendung von Gesetzen zugestehen, der eine nimmt es genauer, ein anderen ist es egal welcher der Namen aus dem Geburtsschein Einzug in den KB-Eintrag hält.
 
Vielen Dank für die vielen Beiträge hierzu.
Könnte es möglich sein, dass wenn alle ehelichen Kinder des Johann Carl Brandau verstorben sind, der besagte Johann Christoph als unehelich gezeugter Sohn diesen Nachnamen Brandau annehmen konnte, auch wenn die Einverständniserklärung des Johann Carl Brandau fehlt? Vielleicht hat die Genehmigung des Tragens des Nachnamens Brandau ja die ehemalige Frau des Johann Carl Brandau erteilt, weil sie keine eigenen ehelichen Kinder mehr hatte (3 leben zum Zeitpunkt des Todes des Johann Carl Brandau 1722 jedenfalls noch) oder weil sie neu heiratete und den Namen des ersten Ehemanns aufgrund der "Hurerei" ihres Mannes gern aus der eigenen Vita getilgt hätte?
Ich weiß, dass das alles spekulativ ist, aber möglicherweise gibt es dahingehend Gerichtsakten, denn eine Namensänderung hätte doch sicher bei Gericht angezeigt werden müssen?

Viele Grüße
 
Vielleicht war ja auch dieser Pate nochmals auf Heimatbesuch und hat schnell wieder das Weite gesucht!?
Ich würde den Pastoren auch eine gewisse Flexibilität bei der Anwendung von Gesetzen zugestehen, der eine nimmt es genauer, ein anderen ist es egal welcher der Namen aus dem Geburtsschein Einzug in den KB-Eintrag hält.
Das ist natürlich auch eine Frage, der man nachgehen könnte. Allerdings hätte er da längere Zeit Heimaturlaub haben müssen. Und es wäre zu verifizieren, dass Johann Brandau der Bruder oder ein anderer Verwandter des Johann Carl Brandau gewesen ist. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob eine Namensänderung nicht irgendwo gerichtlich verankert sein musste und einen solchen Nachweis auch haben musste.
 
Allerdings hätte er da längere Zeit Heimaturlaub haben müssen.
Wieviel Monate veranschlagst du für den Zeugungsakt? :D

Einer meiner Lieblingsfunde ist ein Lütkemüller, bei 1. Ehe Lütkemüller, bei den 3 ersten Kindern Nimsch heißt, ebenso bei Tod der 1. Frau und erneuten Heirat. Eine dieser Nimsch-Töchter heiratet dann als Müller, und Vater und Stiefmutter versterben dann auch unter Müller. Zugegeben ein Hirte war er, aber dennoch glaubst du das er sich darum bemüht seinen Namen stetig zu ändern?

Man könnte aber mal gucken ob es bei dem Tod des Schreiner Brandau irgendwelches Eigentum gab, bei Weitergabe oder erneuter Heirat der Witwe wurde ja immer darauf geachtet das die hinterbliebenen Kinder ihren Anteil bekamen.
 
Könnte es möglich sein, dass wenn alle ehelichen Kinder des Johann Carl Brandau verstorben sind, der besagte Johann Christoph als unehelich gezeugter Sohn diesen Nachnamen Brandau annehmen konnte, auch wenn die Einverständniserklärung des Johann Carl Brandau fehlt? Vielleicht hat die Genehmigung des Tragens des Nachnamens Brandau ja die ehemalige Frau des Johann Carl Brandau erteilt,

Nein.

Zeitlich befinden Sie sich mit dieser Recherche ja im Jahr 1721 (uneheliche Geburt) bzw. 1745 (Heirat des unehelichen Kindes).

In stark verkürzter Darstellung zur Rechtsstellung der Frau zu jener Zeit:
-sie stehen bis zur Volljährigkeit bzw. Verheiratung unter der Vormundschaft des Vaters (oder, falls der Vater verstorben war) unter der Vormundschaft eines bestellten Vormundes
-sie stehen ab der Verheiratung unter der Vormundschaft des Ehemannes (oder, falls der Ehemann verstorben war - also als Witwe) unter der Vormundschaft eines bestellten Vormundes

Fazit: sie besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Abschluß jedweder rechtlicher Handlungen bedarf immer der Zustimmung des jeweiligen Vormundes.

Ergänzend: unehelich geborene Kinder stehen nicht unter der Vormundschaft der Kindsmutter, sondern bis zu ihrer Volljährigkeit bzw. Verheiratung unter der Vormundschaft eines bestellten Vormundes.

Also ja, es könnte(!!) noch erhaltene Vormundschaftsakten zu diesem unehelich geborenen Kind geben.
Diese könnten Sie vielleicht finden im zuständigen Landesarchiv, oder auch im zuständigen, kirchlichen (Konsistorial-) Archiv.

Beim zuständigen Landesarchiv Hessen findet man unter dem Suchbegriff "Farnroda" (ohne weitere Filter)


(Nur am Rande, weil der Begriff in diesem Thema gefallen ist: einen "Geburtsschein" werden Sie nirgendwo finden, da sich die Austellung eines solchen "Nachweises der Geburt" in diesem Fall von vorn herein erübrigt hat, da die uneheliche Geburt bzw. die spätere Verheiratung im identischen Kirchspiel erfolgt sind.
Somit befanden sich die "Nachweisdokumente" zur Geburt/Abstammung (>Kirchenbücher) in unmittelbarem, eigenen Zugriff des jeweiligen Pfarrers in Farnroda.)

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Es kann selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden, daß der jeweilige Kirchenbuchführer einen Fehler bei den Eintragungen gemacht hat.
Das gilt sowohl bei der Geburt/Taufe, als auch bei der späteren Heirat.

Sollte zwischen beiden Ereignissen am jeweiligen Ort gar noch ein Wechsel in der Person des Kirchenbuchführers stattgefunden haben und vielleicht "hidden secrets" nicht überliefert sein, könnte dies die Wahrscheinlichkeit möglicher "Fehler" steigern.

Zur Zeit der unehelichen Geburt im Jahr 1721 war Georg Sebastian Göbel Pfarrer in Farnroda. Ein "in die 32 Jahr" im Ort tätiger Pfarrer, geboren in Eisenach, gestorben in Farnroda 22.12.1722.
Die Literatur beschreibt ihn verschiedentlich als strengen, gottesfürchtigen, sehr gewissenhaften Mann, der "auf die Einhaltung der Gesetze der Kirche" stets ein besonderes Augenmerk hatte.

Sein Nachfolger im Amt, ist sein Sohn, Johann Friedrich Göbel (*Farnroda 17.9.1692 - +Farnroda 10.9.1750), ordiniert im Jahr 1723, emeritiert 1748.
Dieser war also zur Zeit der Heirat, im Jahr 1745, im Amt.

Fazit: das Wissen um die "besonderen Familienverhältnisse" des unehelich geborenen Kindes, des Johan Christoph Büchner, bzw. dessen Mutter, dürfte hinlänglich vorhanden gewesen sein.

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Der einzige Brandau, der in den Jahren um 1710 bis 1722 als "junger" Mann in Farnroda lebte ist Johann Carl Brandau.

Wer sagt Ihnen denn, daß der vermeintliche "Brandau", ebenfalls aus Farnroda stammte?

Auch in den "umliegenden Orten" ist der FN Brandau durchaus vertreten.

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Das ist natürlich auch eine Frage, der man nachgehen könnte. Allerdings hätte er da längere Zeit Heimaturlaub haben müssen.

Nein, "ein einziger Beischlaf" -wie man so schön sagt- reicht vollkommen.

Aber dennoch ist es interessant einmal zu schauen, ob dieser "weitgereiste Brandau" rechnerisch überhaupt dafür in Frage käme.

Im April 1720 läßt sich dieser Brandau bei einer Taufe in Farnroda als Pate vertreten -sprich: er ist aufgrund seiner Tätigkeit für die Ostindien Kompanie in Batavia / heute: Jakarta persönlich nicht(!) vor Ort in Farnroda.

Nehmen wir theoretisch an, er befindet sich also in Batavia / Jakarta >> üblicher Weg zurück in die Heimat: per Segelschiff.

Heute benötigt ein Containerschiff für eine solche Seereise ca. 50 Tage.
Um das Jahr 1750 herum benötigte ein Segelschiff für diese Strecke -normalen Reiseverlauf, ohne jedwede Störungen unterstellt, ca. 7 bis 9 Monate!

Der infragestehende Sohn wird im August 1721 geboren >> also (normaler Verlauf der Schwangerschaft unterstellt) liegt die Empfängnis irgendwann Anfang Dezember 1720.

Fazit: Unter der Annahme,
-daß sich der "weitgereiste Brandau" sofort im April / Mai 1720 per Segelschiff in Batavia / Jakarta auf den Weg zurück in die Heimat gemacht hat,
-es ferner keinerlei Störungen / Verzögerungen auf dieser Reise gegeben hat,
-und er ferner vom holländischen Hafen, in den dieses Schiff eingelaufen sein dürfte, sofort / auf schnellstem Weg in seinen Heimatort Farnroda zurückgekehrt ist, ......
könnte er dort theoretisch irgendwann zwischen November 1720 und Januar 1721 angekommen sein.


BG,
VNagel
 
Hallo, ich habe noch nie so eine Erklärung zu einer nicht möglichen Schwangerschaft gelesen! Schön!

Habe noch mal Seite für Seite "zwischen und in den Zeilen" gelesen, aber nichts was "Uns" weiter hilft.
Oder er ist wo anders geboren, weil in anderen Kb auch der Name Brand Brandau zu lesen ist, Gruß Rainer
 
Entschuldigung für die späte Rückmeldung dazu. Ich habe mit großer Bewunderung die ausführlichen Hinweise zu meinem Fall Brandau gelesen. Ich danke Ihnen sehr dafür und werde mich sicher erst einmal damit abfinden müssen, dass es keine letztgültige Lösung für das Problem gibt.
Dass der Johann Christoph Brandau (Name 1745 bei Eheschließung) anderswo geboren wurde, ist angesichts des Hochzeitseintrages und der gegebenen Stiefvaterschaft des Thiel sowie der Kongruenz in den Berechnungen zwischen Tod 1768 und Geburt 1721, bzw. die Eheschließung der Mutter Büchner mit dem Hans Thiel sehr unwahrscheinlich.

Dennoch allen Beteiligten ganz herzlichen Dank für die Beiträge zu diesem Thema.

Viele Grüße, Tobias
 
Vermutlich dürfte nur das Hinzuziehen weiterer Archivmaterialien und eine noch genauere "Inaugenscheinnahme" der Familie Brandau und ihrer Mitglieder hier noch Erfolg versprechen. Ein Testament, welches man noch unter die Lupe nehmen könnte, da die Wahrscheinlichkeit relativ hoch ist, dass es noch in einem Landes- oder Stadtarchiv schlummert, wäre das des Eisenacher Almosenschreibers Johann Christoph Brandau aus dem Februar 1722.

Er ist gebürtig aus Farnroda, hat ein Stipendium für die Theologie-Ausbildung junger Männer (bevorzugt aus der eigenen Familie) aus dem Bezirk Farnroda bzw. Eisenach testamentarisch verfügt, und ist, ebenso wie der Schreinermeister Brandau, nicht allzu lange ( im Dezember 1722) nach der Geburt seines Namensvetters gestorben (https://www.archion.de/p/ccdf03117d/). Ob sich so Hinweise auf den unehelichen Brandau finden lassen, ist natürlich ungewiss, aber zumindest scheint dieser Stifter eine "emotionale Verbindung" zu seinem Heimatort aufrechterhalten zu haben.


Nimmt man nun an, dass Schreiner, Almosenschreiber und Batavia-Reisender verwandt waren, und zudem, dass erstere hierzulande keine (ehelichen) Erben hinterlassen haben, würde auch diese Eisenacher Archivalie (auffindbar im Archivportal Thüringen https://www.archive-in-thueringen.de/de/findbuch/view/bestand/26166?searchphrase=941&signature=1) Sinn machen. Aber wie so oft, sehr viel Spekulation...

"Abzugsgeldangelegenheiten des im sogenannten Ackerhof in Eisenach gelegenen Brandau'schen Hauses, welches durch außer Landes wohnende Eigentümer verkauft wurde

Archivalien-Signatur: 941
Bestandssignatur: 6-12-4021
Datierung: 1727"
 
Hier stirbt die Witwe des Schreiners Johann Carl Brandau. Sie hat also nicht erneut geheiratet.
Hier heiratet ein Joh. Adam Brandau, Sohn des Schneiders Johann Carl Brandau.
 
Meines Erachtens sollte man jetzt damit beginnen -wie bereits oben ausgeführt-

a)
Also ja, es könnte(!!) noch erhaltene Vormundschaftsakten zu diesem unehelich geborenen Kind geben.
Diese könnten Sie vielleicht finden im zuständigen Landesarchiv, oder auch im zuständigen, kirchlichen (Konsistorial-) Archiv.

Beim zuständigen Landesarchiv Hessen findet man unter dem Suchbegriff "Farnroda" (ohne weitere Filter)

und b) bitte auch nicht aus dem Auge verlieren

Wer sagt Ihnen denn, daß der vermeintliche "Brandau", ebenfalls aus Farnroda stammte?

Auch in den "umliegenden Orten" ist der FN Brandau durchaus vertreten.
 
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