Sperrfristen

Das Landeskirchliche Archiv der Evangelische Kirche von Westfalen gibt als Sperrfristen an:
- Sterberegister sind bereits nach 30 Jahren, also derzeit bis 1980 benutzbar.
- Geburtsregister sind nach dem kirchlichen Archivrecht nach 90 Jahren einsehbar, d.h. derzeit bis 1920.
- Trauregister sind in der Regel nach 70 Jahren zugänglich.

Jüngere Daten sind nur unter besonderen Bedingungen zu erhalten, diese entsprechen aber auch dem neuen Personenstandsrecht.

Demnach sind jüngere Daten bei ARCHION nicht einzusehen, werden aber hoffentlich nach und nach entsprechend dem Zeitablauf frei gegeben werden.
 
Die Sperrfristen für die westfälischen Kirchenbücher sind folgende:
Taufen: 90 Jahre
Trauungen: 70 Jahre
Beerdigungen: 30 Jahre

Diese Fristen beziehen sich immer - gemäß den Vorschriften des westfälischen Kirchenarchivgesetzes - auf das ganze Kirchenbuch. Ein Kirchenbuch wird bei archion also erst dann zur Einsichtnahme freigegeben, wenn die Frist für die jüngsten Einträge abgelaufen ist.
Allerdings sind die Metadaten zu sämtlichen verfilmten Kirchenbüchern der westfälischen Landeskirche - unabhängig davon, ob sie noch gesperrt sind und ob die Digitalisate schon eingespielt wurden - bei archion veröffentlicht. D.h.: Sind Kirchenbücher einer Gemeinde für einen bestimmten Zeitraum bei archion gar nicht zu finden, dann sind diese Bücher bisher nicht digitalisiert worden.
Gerade bei jüngeren Daten ist das nicht weiter verwunderlich. Die westfälischen Digitalisate wurden zum größten Teil von den Filmen erstellt, die man in den 1960er/70er Jahren von den westfälischen Kirchenbüchern angefertigt hat. Damals hat man das Jahr 1875 als Stichjahr gesetzt, da danach die Überlieferung der Standesämter einsetzt. Um Auskunft aus diesen bisher nicht digitalisierten Kirchenbüchern zu erhalten, muss man sich in der Regel direkt an die Kirchengemeinde wenden, einzelne Gemeinden haben ihre Kirchenbücher aber auch beim zuständigen Kirchenkreis oder im Landeskirchlichen Archiv deponiert.
 
Die Sperrfristen für die westfälischen Kirchenbücher sind folgende:
Taufen: 90 Jahre
Trauungen: 70 Jahre
Beerdigungen: 30 Jahre

Die westfälischen Digitalisate wurden zum größten Teil von den Filmen erstellt, die man in den 1960er/70er Jahren von den westfälischen Kirchenbüchern angefertigt hat. Damals hat man das Jahr 1875 als Stichjahr gesetzt, da danach die Überlieferung der Standesämter einsetzt. Um Auskunft aus diesen bisher nicht digitalisierten Kirchenbüchern zu erhalten, muss man sich in der Regel direkt an die Kirchengemeinde wenden, einzelne Gemeinden haben ihre Kirchenbücher aber auch beim zuständigen Kirchenkreis oder im Landeskirchlichen Archiv deponiert.

Diese Aussage ist in Bezug auf die Digitalisate nicht richtig.
Wie man unschwer sehen kann, gehen die Digitalisate deutlich über das Jahr 1875 hinaus. Das gilt natürlich auch für die in Bielefeld einsehbaren Bestände.
 
Hallo,
Kann ich dann annehmen, das das fehlende Buch von Arnsberg wegen der Sperfristen erst in 9 Jahren kommt???

Taufen 1895-1934,
Trauungen 1895-1923,
Beerdigungen 1895-1923,
Abendmahl 1895-1936 Band 6

Die Taufen sind dabei (bei mir)schon fast witzlos (Brauche ich nicht mehr
)
Mich interessieren die Trauungen und Sterbedaten um die Jahrhundertwende. Und diese sind wegen der Taufen dann nicht einzusehen? Warum lässt man die gesperrten Seiten nicht erst mal weg ?
Mann kann es doch sogar Progamieren das bestimmte Seiten eines Buches nicht angezeigt werden können.:)

Gruß Alf
 
Zuerst zu Ihrer Frage, wann Sie auf Veröffentlichungen hoffen dürfen =
(Erklärungen dazu unten )

Band 11 - im Jahr 2031
Band 15 - im Jahr 2020

Aus den von Archion für die Westfälische Landeskirche genannten
Sperrfristen, (siehe Zitat unten) können wir uns leider ausrechnen, wann wir bestimmte Bücher eventuell ! zu sehen bekommen -
wenn weiterhin nicht die
einfachste machbare Lösung praktiziert wird -
die Aufzeichnungsjahre, die tatsächlich Sperrfristen unterliegen, abgetrennt werden.

Das ist kein technisches Problem - sondern eine Verordnung,
die der Veröffentlichung von Kirchenbüchern bei Archion
in keiner Weise gerecht wird und vermutlich aus einer Zeit
stammt, als man sich nicht klar darüber war,
was dieses für die Archion-Nutzung bedeutet.

Die Nichtveröffentlichung von Daten aus Beginn - Mitte -
Ende des 19. Jhdts usw ( betrifft keinesfalls nur Quernheim )
widerspricht m. M. nach den Bestimmungen der
S p e r r f r i s t e n.

---------------------------------
Zu den nicht veröffentlichten KB von Quernheim,
um die es in diesem Fall geht:

Band 11 (siehe unten)

Trauungen - jüngstes Datum 1961
plus 70 Jahre Sperrfrist = frei ab 2031

unveröffentlichter Inhalt =
Trauungen 1882-1884
Trauungen 1834-1881
Trauungen 1885-1961,
Beerdigungen 1862-1938


Band 15 ( siehe unten ) würde 2020 bei Archion eingestellt werden ( ? ) ,
da der letzte Eintrag bei den Taufen aus dem Jahr 1930 ist
(1930 plus 90 Jahre Sperrfrist = frei im Jahr 2020)

Quernheim - Band 15 - unveröffentlichter Inhalt =
Taufen 1820-1845,
Trauungen 1820-1832,
Beerdigungen 1820-1859,
Konfirmationen 1820-1861, T
Taufen 1862-1930 Band 15
----------------------------


Zitiert Nachricht zum Thema von Archion aus dem Forum =
=========================================================
Die Sperrfristen für die westfälischen Kirchenbücher sind folgende:
Taufen: 90 Jahre
Trauungen: 70 Jahre
Beerdigungen: 30 Jahre

Diese Fristen beziehen sich immer - gemäß den Vorschriften des westfälischen Kirchenarchivgesetzes - auf das ganze Kirchenbuch. Ein Kirchenbuch wird bei archion also erst dann zur Einsichtnahme freigegeben, wenn die Frist für die jüngsten Einträge abgelaufen ist.
Allerdings sind die Metadaten zu sämtlichen verfilmten Kirchenbüchern der westfälischen Landeskirche - unabhängig davon, ob sie noch gesperrt sind und ob die Digitalisate schon eingespielt wurden - bei archion veröffentlicht. D.h.: Sind Kirchenbücher einer Gemeinde für einen bestimmten Zeitraum bei archion gar nicht zu finden, dann sind diese Bücher bisher nicht digitalisiert worden.
Gerade bei jüngeren Daten ist das nicht weiter verwunderlich. Die westfälischen Digitalisate wurden zum größten Teil von den Filmen erstellt, die man in den 1960er/70er Jahren von den westfälischen Kirchenbüchern angefertigt hat. Damals hat man das Jahr 1875 als Stichjahr gesetzt, da danach die Überlieferung der Standesämter einsetzt. Um Auskunft aus diesen bisher nicht digitalisierten Kirchenbüchern zu erhalten, muss man sich in der Regel direkt an die Kirchengemeinde wenden, einzelne Gemeinden haben ihre Kirchenbücher aber auch beim zuständigen Kirchenkreis oder im Landeskirchlichen Archiv deponiert.
--------------------------------------------------------------------

mfG


 
Zurück
Oben