Verständnis-Frage zu Taufeintrag (Uttenreuth, Dek. Erlangen)

Die "Wechselfälle" des Lebens, wie z. B. eine Geburt bzw. Taufe wurden in das Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen, in deren Pfarrbezirk sich die (hier) Geburt/Taufe ereignete. Der hier kirchenbuchführende Pfarrer hat für jeden Eintrag die "Gemeinde des Geschehens" über dem Eintrag benannt. Hier also Buckenhof. Die Mutter des außerehelichen Kindes, Katharina Meier in Buckenhof, ist "beheimatet in Ebach bei Gräfenberg". Der Aufstrich "vor" dem "i" ist kein Komma nach beheimatet, sondern der Aufstrich zum "i". Ich hoffe, damit ist es klar.
 
Katharina Meier hatte offensichtlich das "Heimatrecht" in Ebach, d.h. aber nicht zwangsläufig, dass sie dort auch lebte, wie man an diesem Kirchenbucheintrag auch sehr schön sehen kann.
In den bayerischen Staatsarchiven sind umfangreiche Akten zur Feststellung des Heimatrechts erhalten geblieben. Mit dem Heimatrecht waren oft auch finanzielle Belastungen für Gemeinden etwa bei der Unterstützung bedürftiger Personen verbunden und manche Gemeinden haben sich mit "Händen und Füssen" gewehrt, das Heimatrecht bestimmter Personen anzuerkennen.
Für Details gerne auch hier: Heimatrecht unter "Sonderfall: Königreich Bayern bis 1915".
 
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