Verständnisfrage zum Vornamen


Hallo,
habe mal eine Verständnisfrage und bitte um eine zweite Meinung.
Wie hieß das Kind denn nun letztendlich mit Vornamen?

Nicol Calmbergk Becker ein Söhnlein in der
andern Ehe täuffen laßen, Pate war Hannß
Kropff der Schmidt, das Kind ward Hannß
Heinrich benamet, solte aber Hannß Christoph
genennet werden, vnd ward durch die Kind,,
fraw Anna Catharina Hirten versehen. actum
Montag. 13. April: 1663.

Gruß
Jörg
 
m.E. gilt für den Kindesnamen dies:

".....das Kind ward Hannß
Heinrich benamet...."

....da diese "benamet" Formulierung auch in den umliegenden Einträgen Verwendung findet.

Zur letztlichen Verifizierung bleibt Ihnen nur, den weiteren Lebensweg dieses Kindes im Detail zu verfolgen.
 
Hallo,

wie Frau Nagel schrieb, muss man das weiter verfolgen. Ich dachte hier an eine 2. Ehe, da in der andern Ehe ...

Unter Vorbehalt:

Die Geburt vor dieser, war scheinbar eine Geburt in 1653, dann weitere zurückliegende und die Geburt 1644:


LG
 
Vielen Dank für die Antworten. Ich hatte schon alle Kinder der ersten Ehe zusammengesucht (12 Kinder).
Hannß Heinrich (einziges Kind aus der 2. Ehe) ist richtig. Hatte nur mal wieder nicht weit genug gedacht. Habe seine
Hochzeit gefunden. Interessanterweise gab es dann 2 Kinder, die beide erwachsen geworden
sind, mit identischen Vornamen.:)

Gruß
Jörg
 
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