Vormundschaft

Ich habe folgendes Anliegen:
Eine meiner Vorfahrin hat im Jahr 1827 einen "Spurius" geboren, der Vater wird im Kirchenbuch nirgends genannt. Der Spurius hat den Namen der Mutter erhalten und diesen auch beibehalten, als die Mutter 10 Monate später geheiratet hat.

Meine Frage: Besteht unter diesen Umständen eine realistische Chance, den leiblichen Vater noch ausfindig zu machen? Welche anderen Quellen kämen dafür in Frage? Etwa ein Vormundschaftsgericht und wie erfahre ich, welches Vormundschaftsgericht für den betreffenden Ort damals zuständig war bzw. heute zuständig ist?
Ich gehe aber davon aus, dass es gar keinen Vormund gab, wenn die Mutter wenige Monate später geheiratet hat...

Danke für eure Bemühungen
 
Ich hatte in einem ähnlichen Fall im selben Zeitraum mit folgenden Vorgehen Erfolg:
Im Online-Findmittelsystem des Landesarchivs BW den Namen der Mutter und ihren Wohnort eingeben. Wenn es eine gerichtliche Auseinandersetzung um Unterhaltsleistungen gab, sind die Akten vielleicht im Landesarchiv erhalten.
Gruß piet
 
Wenn die Geburt in Württemberg war hat man evtl. die Chance in den Kirchenkonventsprotokollen der Gemeinde die Antwort zu finden. Bei einer unehelichen Geburt musste sich die Mutter vor diesem Gremium verantworten und das wurde auch schriftlich festgehalten.

Grüße
Eva
 
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