Corpora Bonorum werden die Haupt- oder Lagerbücher der Kirchen, Pfarren, Pfarrwitwentümer und Schulen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel genannt. Vorgeschrieben in der Kirchenordnung von 1709, verzeichneten sie Besitz, Einkünfte und Rechte der geistlichen Stiftungen. Flächendeckend wurden sie aber erst im Interesse einer umfassenden Landesaufnahme ab 1746 in der Regierungszeit Herzog Karls I. (1735-1780) durchgesetzt. Bis 1922 besaßen die genehmigten Exemplare Rechtskraft, sie wurden regelmäßig um alle grundlegenden Änderungen in den Eigentumsverhältnissen und Rechten der Kirchen und Pfarren ergänzt.
Sie enthalten neben den Wirtschaftsdaten Informationen über kirchliche Gebäude, Friedhofsverhältnisse, Einwohner und vieles mehr und sind so eine wichtige Quelle der Ortsgeschichte.