Geburtsnamen

Hallo, wie war das eigentlich mit den Geburtsnamen (geb.)?
Kommt ein Kind unehelich auf die Welt, bekommt es doch den Nachnamen der Mutter. Vater mag unbekannt sein oder eine Untersuchung führte zum Namen des Erzeugers.
Nimmt der Vater (oder ein anderer Partner der Mutter) das Kind an, dann bekam es wohl den Nachnamen des Vaters/Stiefvaters.
Wenn das Kind dann später heiratet - was steht dann als geborene im Heiratsregister? Immer noch der Nachname bei Geburt oder der Name des Vaters/Stiefvaters, der sie angenommen hat?

VG
 
Guten Abend,

zum Thema "welchen Familiennamen führt ein unehelich geborenes Kind" siehe z.B. hier:


Quintessenz daraus in aller Kürze:

In vereinfachender Kürze läßt sich daraus zusammenfassen:

-Es mußte zweifelsfrei festgestellt sein, wer der Kindesvater ist. Die bloße Aussage der Kindsmutter war nicht ausreichend.
-Der Kindesvater mußte die Vaterschaft bestätigen / anerkennen. UND(!) -das war ganz essentiell-
-Der Kindesvater mußte explizit genehmigen (bzw. nachträglich zustimmen), daß das unehelich geborene Kind seinen Familiennamen führt.

Leider schreiben Sie nicht, auf welche Zeit sich Ihre o.a. Frage bezieht.
Insofern kann Sie nur "global" beantwortet werden.

>>Im Heiratseintrag findet sich der rechtlich verbindliche Name des Kindes zum Zeitpunkt seiner/ihrer Heirat.

BG
 
Lieber vnagel2004,
wieder gewohnt solide und informative Antwort für die "globale" Frage - vielen Dank dafür!
Ich schau mir Ihren Link gerne an...

Es bezieht eigentlich auf die jüngere Zeit, nach Einführung der Personenstandsregister - 1920er Jahre, Volksstaat Württemberg.

Aus Ihrem letzten Satz schlussfolgere ich folgendes: eine weibl. Person bspw. Katharina wurde unehelich geboren und erhält den Namen der Mutter, bspw. Müller.
Der Erzeuger, Herr Schmid heiratet (später) die Mutter, nimmt das Kind an, das Kind heißt jetzt wohl Katharina Schmid, geb. Müller.
Wenn Katharina jetzt einen Herr Maier heiratet steht im Namensfeld der Ehefrau Katharina Schmid, geb. Müller? Nach der Hochzeit heißt sie Katharina Maier.
Kann sie dann sagen, dass sie eine geboren Schmid ist, ohne Rückgriff auf den Namen Müller? - genauso einem Fall bin ich nämlich auf der Spur.

VG
 
Der Erzeuger, Herr Schmid heiratet (später) die Mutter, nimmt das Kind an, das Kind heißt jetzt wohl Katharina Schmid, geb. Müller.

Hallo @thobug,

nein, das stimmt so leider nicht.

Schmid heiratet die Kindsmutter, geb. Müller, nimmt das Kind als das seinige an und gestattet gleichzeitig, daß das Kind ab diesem Zeitpunkt seinen Familiennamen führt, dann heißt das Kind

Katharina Schmid

(Schmid kann das Kind auch an Kindes statt annehmen, ohne(!!) daß es seinen Familiennamen führt. Dann heißt es weiterhin Katharina Müller.)

Wenn Katharina jetzt einen Herr Maier heiratet steht im Namensfeld der Ehefrau Katharina Schmid, geb. Müller? Nach der Hochzeit heißt sie Katharina Maier.

Nein, Herr Maier heiratet Katharina Schmid.

Und nach der Hochzeit heißt sie: Katharina Maier, geb. Schmid.

BG,
Vera Nagel
 
Danke, das hat mir sehr geholfen!
Stellt sich anschließend die Frage, wie man die Person in seinem Genealogie-Software führt - die Eingabe von 'Müller' wäre dann am keiner Stelle.

Viele Grüße
 
Danke, das hat mir sehr geholfen!
Stellt sich anschließend die Frage, wie man die Person in seinem Genealogie-Software führt - die Eingabe von 'Müller' wäre dann am keiner Stelle.

Viele Grüße

Aber sicher erscheint Müller >> bei der Geburt/Taufe, da die Heirat des Schmid mit der Mutter Müller -so wie ich Sie verstanden habe- erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist.
 
Ist mit bewusst, nur ist die Sperrfrist bei Geburtsregister wesentlich länger, an den Heiratsregistereintrag komme ich in Kürze. Mal sehen.
 
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