Die DSGVO ist ja schon seit dem 18.5. 2018 in Kraft und weit in das Jahr 2024 waren diese Register bei Archion ohne Problem einsehbar.
Da würde es mich schon interessieren, warum hier ein Umdenken erfolgt ist.
Gab es Androhung von Bußgeld?
Ich habe mal versucht mich etwas mit der DSGVO zu beschäftigen, soweit mir das als Nicht-Jurist möglich ist.
Im vierten Artikel der DSGVO und in § 46,
Abs. 1 des BDSG heißt es wie folgt […]
„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann; […]
Welchen personenbezogenen Daten gibt es:
Ethnie
Geschlecht, Größe, Gewicht
Haar- und Augenfarbe
Adressen und Standortdaten, welche durch GPS-fähige Systeme erhoben werden
Telefon- und Handynummern
Kontodaten, sowohl von Bankkonten als auch von verschiedenen Benutzerkonten
E-Mail-Adressen
Browserverläufe bzw. allgemein aufgezeichnetes Nutzerverhalten in digitaler Form
die IP-Adresse
Eckdaten der Benutzung von Messenger-Diensten
Fazit:
Daten von verstorbenen Personen sind z.B. von der DSGVO überhaupt nicht abgedeckt. Das Gesetz spricht immer nur von “natürlichen Personen”. Den Gesetzgebern der einzelnen EU-Mitgliedsländern blieb es überlassen hier entsprechende Regelungen vorzunehmen.
Die BRD hat hiervon bislang keinen Gebrauch gemacht.
Das heißt für mich, Sterberegister könnten ohne jegliche rechtlichen Probleme veröffentlicht werden.
Bei Tauf- und Trauregistern steht in der Regel nur eine Jahreszahl und ein Querverweis in welchem Kirchenbuch der entsprechende Eintrag zu der Person zu finden ist.
Das ist eigentlich nichts, was in der DSGVO unter personenbezogen Daten aufgelistet ist.
Für mich auch hier kein Grund einer Nichtveröffentlichung und mir erscheint es das Archion hier viel zu restriktiv vorgeht.