Ich bin auf der Suche nach einer Taufe in Rambow (Mecklenburg) im Jahre 1754. Laut "Die Kirchenbücher Mecklenburgs" gibt es die KBs zwischen 1740-1762 noch, allerdings kann ich diese nicht auf Archion finden. Oder bin ich blind?
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Vielleicht bin ich wirklich blind, aber ich sehe dort lediglich Taufen für den Zeitraum 1645-1724 und 1762-1923. Das angeblich existierende KB für den Zeitraum 1740-1762 existiert dort aber nicht?Dieses.....
Rambow
www.archion.de
-------------------------
Sorry, Frage falsch bzw. nicht vollständig gelesen....![]()
Das angeblich existierende KB für den Zeitraum 1740-1762 existiert dort aber nicht?
Ah, also war ich doch blind, denn ich hab die Korrigierung nicht gesehen ...Ja, das ist richtig.
Ich hatte meine ursprünglich Antwort ja auch noch korrigiert und darauf hingewiesen, daß ich Ihre Frage offensichtlich nicht vollständig gelesen hatte.
Aber zurück zu den Angaben im Buch "Die Kirchenbücher Mecklenburgs".
Bei sämtlichen KB von Rambow, die hier bei Archion online sind, steht in Klammern dahinter > Archiv.
Bei dem gesuchten KB (1740-1762), das hier nicht online ist, steht in Klammern dahinter > Sup.=Archiv ----- Superintendentur=Archiv
Also befand sich dieses Kirchenbuch damals an einem anderen Aufbewahrungsort, als die anderen KB von Rambow.
Die Superintendentur war seinerzeit Malchin.
Ich würde mich direkt mit dem zuständigen Archiv (Kontaktdaten hier: https://www.archion.de/de/alle-arch...elisch-lutherischen-kirche-in-norddeutschland ) in Verbindung setzen.
Eine pure Theorie(!!): sollte sich dieses KB z.B. in den Beständen des Landeshauptarchives Schwerin befinden, könnte darin der Grund liegen, warum es hier bei Archion nicht online ist.
Nur am Rande:
Es gab wohl wiederholte Auseinandersetzungen zwischen dem Konsistorium / Oberstes Kirchengericht Rostock und dem seinerzeitigen Pfarrer, Friedrich Heinrich Hacker, wegen "unsachgemäßer Amtsführung".... siehe z.B. hier
Recherchedatenbank Landeshauptarchiv Schwerin
archivdatenbank.landeshauptarchiv-schwerin.de
.....und vielleicht mußte das Kirchenbuch als "Beweismittel" bei Gericht beigebracht werden.... (ebenfalls nur eine Theorie!!!)