Verfügbarkeit Kirchenbücher

Hallo, generelle Frage:
bei einem relevanten Ehebuch steht im Steckbrief, dass die Präsentation der Kirchenbücher der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Landeskirchliches Archiv Stuttgart) aus rechtlichen Gründen in der Regel mit Ablauf des Jahres 1875 endet. Bei Ehe ist doch der Datenschutz bei 30 Jahre. Könnten dann nicht theoretisch bspw. die Ehebücher deutlich länger verfügbar gemacht werden? Es geht um eine Ehe im Jahr 1926.

Viele Grüße
 
Der "Datenschutz" bezieht sich auf Standesamtsbücher. Jede Landeskirche macht ihre eigenen Gesetze. Und leider sind viele Kirchen der Meinung, das mit Einführung der Standesämter ja diese als Nachweis für Personenstandsfälle rechtlich binden sind und die Kirchenbücher niemanden mehr zu interessieren haben.

Die evangel. Kirche Berlin-Brandenburg, Schlesische Oberlausitz sieht das zum Glück nicht so und gibt die Bücher auch wesentlich weiter frei.

1926 ist aber Standesamtszeit, wer weiß ob die Personen überhaupt noch kirchlich geheiratet haben.
 
Und leider sind viele Kirchen der Meinung, das mit Einführung der Standesämter ja diese als Nachweis für Personenstandsfälle rechtlich binden sind und die Kirchenbücher niemanden mehr zu interessieren haben.

Guten Morgen.

Sorry, aber es braucht niemand "der Meinung sein", daß mit Einführung der zivilrechtlichen Personenstandsregister 1875/1876 die rechtlich bindende [=rechtsbegründende / konstitutive] Wirkung der Kirchenbücher für Personenstandfälle (Geburt, Heirat, Tod) verloren gegangen ist, es ist einfach so.

Auf diese rechtliche Grundlage stellen verschiedene Landeskirchen ab, wenn sie nach dem o.a. Zeitpunkt keine Kirchenbücher mehr online zugänglich machen.

Und selbstverständlich gilt "Datenschutz" / Fortschreibungsfristen etc. auch für Kirchenbücher.

Nichts für ungut, Martina.

VG, Vera
 
Habe mich wohl blöd ausgedrück. Natürlich braucht man für die Rechtskraft nicht "der Meinung sein", sondern das die Kirchenbücher dann nicht mehr von Interesse sind. Aber die "Datenschutzfristen" der Standesämter gelten nicht bei kirchlichen Archivalien.
 
@thobug


[Zitat]
4. Verwendung von offiziellen Quellen


Für Nachweise aus der jüngeren Vergangenheit sind örtliche Standesämter die ersten Anlaufstellen. Sie können verlässliche Auskünfte über Personenstandsfälle, wie Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, liefern – allerdings ausschließlich für die Zeit ab 1876. Denn erst durch Einführung des Personenstandsgesetzes wurde die Beurkundung auf diese Weise staatlich geregelt.


5. Kirchenbücher: offizielle Quellen vor 1876


Genealogisch relevante Angaben für die Zeit vor 1876 sind in Kirchenbüchern zu finden.
[Zitat Ende]

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[Zitat]

Wieso sind Kirchenbücher so wertvoll?​


Bis zur Gründung des Deutschen Reiches und der offiziellen Einführung von Standesämtern im Jahre 1876 gab es von staatlicher Seite aus keine einheitliche und flächendeckende Registrierung der Bevölkerung. Über Jahrhunderte hinweg waren es die Kirchen, die familiäre Lebensereignisse – wie Geburten, Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle – in ihren Unterlagen dokumentierten.....
[Zitat Ende]

Die Nutzbarkeit von Kirchenbüchern richtet sich nach der jeweiligen Kirchenbuchordnung.

Zu Kirchenbüchern und Datenschutz siehe z.B. auch hier


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Oder einfach einmal "googlen" nach: Schutzfristen Kirchenbücher


Bei aller Freude Familienforschung zu betreiben und in diesem Rahmen online verfügbare Quellen zu nutzen, gibt es vielleicht auch einmal einen "kleinen" Augenblick Zeit, sich mit deren "grundlegenden Rahmenbedingungen" zu befassen.
Schaden kann es jedenfalls nicht. ;)

BG
 
Das bezieht sich jetzt auf katholische KB?

Evangel. KB der ehemal. Ostgebiete (ganz unten im Link)


Schutzfristen

Die Benutzung der ostdeutschen Kirchenbücher richtet sich nach dem "Kirchengesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut der Evangelischen Kirche in Deutschland" vom 9. November 1995 und nach der "Ordnung für die Benutzung des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin" vom 11. Dezember 2021.

Kirchenbücher unterliegen den besonderen Schutzfristen, die für personenbezogenes Schriftgut im Gesetz festgesetzt sind.

Es gelten folgenden Schutzfristen

für Taufbücher: 90 Jahre
für Konfirmandenregister: 75 Jahre
für Traubücher: 70 Jahre
für Bestattungsbücher: 30 Jahre

Kirchenbücher bzw. deren Mikrofiches, die einer Schutzfrist unterliegen, können nicht im Lesesaal eingesehen werden. Einzelne Einträge zu Vorfahren in direkter Linie können von den Mitarbeitenden der Kirchenbuchstelle herausgesucht und Kopien oder Auszüge angefertigt werden.
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oder für Berlin-Brandenburg, gleiche Zeiten

 
Der Hintergrund, den ich eigentlich im Kopf hatte, ist der, dass bei Ancestry wesentlich jüngere Daten bis weit ins 20. Jhd. hinein verfügbar sind, zum Teil sogar bis zum 2. Weltkrieg, bspw. Trauungen Stuttgart-Berg.

https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/61023/images/1055569-00495

VG

Nehmen Sie sich bitte einen Augenblick Zeit und machen Sie einmal einen kleinen Test und betrachten Sie einen Heiratseintrag, der bei Archion verfügbar ist ---- und dann betrachten Sie diesen identischen Heiratseintrag in den Beständen von Ancestry.

Dabei werden Sie feststellen, daß beide nicht(!) 100% deckungsgleich / identisch sind.

Warum ist das so?
- bei Archion ist Datengeber das Landeskirchliche Archiv ("die Kirche") = verfügbar sind Digitalisate der originalen(!) Kirchenbücher

-bei Ancestry und Anderen ist Datengeber (in vielen Fällen - nicht in allen Fällen) "ein kommunales Archiv", z.B. ein Stadtarchiv ("eine Kommune, eine kommunale Behörde") = verfügbar sind in vielen Fällen -nicht in allen- "lediglich" Digitalisate von Zweitschriften(!) von Kirchenbüchern

(Leider weisen die bei Ancestry genannten Quellenangaben nicht immer eindeutig darauf hin. Was bei Ancestry bereitgestellt wird, stammt i.d.R. aus Verfilmungen der LDS / FamilySearch Utah. Und ja, es gibt bei Ancestry und Anderen auch Verfilmungen von originalen Kirchenbüchern.)
 
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