Hallo und ein gesundes und angenehmes neues Jahr!
bei meinen Recherchen stieß ich auf einen mir widersprüchlich erscheinenden Taufeintrag aus dem Jahr 1811 (Kirchspiel Goldebee). In diesem erhält der "unehelich" geborene Sohn; Adam Volrath Utermark den Familiennamen seines Vaters Heinrich Utermark! Bei unehelich geborenen Kindern erhielten diese immer den Familiennamen der Mutter - was nur durch spätere Heirat geändert werden konnte. Hier in diesem Fall allerdings, weiß ich von keiner Heirat des Elternpaares!
https://www.archion.de/p/df43d548c5/
Kennt sich jemand aus, welche Sonderregelungen da griffen, oder was gegeben sein musste, damit der uneheliche Sohn den Namen des Vaters bekam?
Herzlichen Dank schon mal im voraus.
Mit den besten Grüßen
Jens Bremer
bei meinen Recherchen stieß ich auf einen mir widersprüchlich erscheinenden Taufeintrag aus dem Jahr 1811 (Kirchspiel Goldebee). In diesem erhält der "unehelich" geborene Sohn; Adam Volrath Utermark den Familiennamen seines Vaters Heinrich Utermark! Bei unehelich geborenen Kindern erhielten diese immer den Familiennamen der Mutter - was nur durch spätere Heirat geändert werden konnte. Hier in diesem Fall allerdings, weiß ich von keiner Heirat des Elternpaares!
https://www.archion.de/p/df43d548c5/
Kennt sich jemand aus, welche Sonderregelungen da griffen, oder was gegeben sein musste, damit der uneheliche Sohn den Namen des Vaters bekam?
Herzlichen Dank schon mal im voraus.
Mit den besten Grüßen
Jens Bremer