Freigabe von Kirchenbüchern

Im Bestand Niedernhall der Württembergischen Landeskirche ist das Familienregister Band 2 - Laufzeit ab 1830 bis 1911 nicht freigegeben - übertreibt man da nicht etwas mit dem Datenschutz ??!
 
Datenschutz hat damit überhaupt nichts zu tun.

Jedes Archiv entscheidet selber welche Bücher sie veröffentlichen und einige (BaWü, Sachsen, ...) schwärzen eben alles ab 1876, die genauen Gründe kann nur das Archiv selber beantworten.
 
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