Freigabe von Kirchenbüchern

Im Bestand Niedernhall der Württembergischen Landeskirche ist das Familienregister Band 2 - Laufzeit ab 1830 bis 1911 nicht freigegeben - übertreibt man da nicht etwas mit dem Datenschutz ??!
 
Datenschutz hat damit überhaupt nichts zu tun.

Jedes Archiv entscheidet selber welche Bücher sie veröffentlichen und einige (BaWü, Sachsen, ...) schwärzen eben alles ab 1876, die genauen Gründe kann nur das Archiv selber beantworten.
 
Ab um 1874 greifen die Standesamtsbücher mit ihrer Rechtsverbindlichkeit für diverse "Verträge" wo man eben einen urkundlichen Personenstandsnachweis braucht.
Daher sind einige Archive der Meinung das die Kirchenbücher ab dieser Zeit nicht mehr zu interessieren haben und deckeln ihre Ohnlinestellung ab Beginn der Standesamtsbücher.

Warum das bei dem angesprochenen Buch so ist kann nur das Archiv sagen. In Berlin-Brandenburg gibt es keine Deckelung, aber bisher (außer bei der letzten Lieferung an Archion) wurden alle Bücher, deren Laufzeit länger als die Schutzfrist (nach Kirchenrecht) ist, komplett nicht an Archion abgegeben. Das betrifft auch viele "200-Jahres-Bücher" kleiner Orte die dadurch komplett nicht recherchierbar sind. Aktualisierungen für Bücher, die inzwischen aus der Schutzfrist gefallen sind, erfolgen auch nur in sehr großen Abständen (mehrere Jahre). Meine subjektive Meinung: Personalmangel, Geldmangel, die Online-Stellung wird als unwichtig betrachtet.
 
Hallo Frau Sutter,

in einem Beitrag vom 14.10.2015 #5 wird geschrieben
vielen Dank für die Anfrage. Ihr Anliegen ist verständlich. Wie Sie richtig gesehen haben, unterliegt das genannte Kirchenbuch teilweise noch einer archivrechtlichen Schutzfrist. Ob wir die Daten, die nicht mehr der Schutzfrist unterliegen, jetzt schon online stellen, befindet sich noch in Klärung.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Konnte das in der Zwischenzeit geklärt werden ?

Vorrangig sind natürlich das Einstellen der Kirchenbücher zu den insgesamt fehlenden Orten.

Gruß
Joachim (Kurz)
 
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