Das neue Namensrecht

Ob allerdings die Verbindung von neuem und altem Familiennamen ersichtlich sein wird in den Indexes, ist fraglich.
Warum ist das fraglich?
Geburt -> Anlage des Datensatzes in der Personenstands-Datenbank -> laufende Ergänzungen des Datensatzes -> alles was in den Datensatz geschrieben wird, kann auch wieder ausgelesen werden. Man kommt damit jederzeit zu den Eltern, Partnern und Kindern und auch zu den Namen der Person (so funktionieren elektronische Datenbanken seit es sie gibt).

Glückauf
Wolfgang
 
Warum ist das fraglich?
Geburt -> Anlage des Datensatzes in der Personenstands-Datenbank -> laufende Ergänzungen des Datensatzes -> alles was in den Datensatz geschrieben wird, kann auch wieder ausgelesen werden. Man kommt damit jederzeit zu den Eltern, Partnern und Kindern und auch zu den Namen der Person (so funktionieren elektronische Datenbanken seit es sie gibt).

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Wolfgang
Es ist deshalb fraglich, weil ich meistens kein Geburtsdatum habe und nur nach dem Nachnamen suche, den ich dann nicht finde, wenn er anders lautet. Wenn Sie Ahnenforschung betreiben, müssten sie das eigentlich wissen.
 
Warum ist das fraglich?
Geburt -> Anlage des Datensatzes in der Personenstands-Datenbank -> laufende Ergänzungen des Datensatzes -> alles was in den Datensatz geschrieben wird, kann auch wieder ausgelesen werden. Man kommt damit jederzeit zu den Eltern, Partnern und Kindern und auch zu den Namen der Person (so funktionieren elektronische Datenbanken seit es sie gibt).

Glückauf
Wolfgang
Wir Familienforscher kommen bisher nicht an offizielle elektronische Ressourcen (Datenbanken der Standesämter, Meldeämter...) heran sondern können lediglich die Papierausführungen, z. B. der Namensregister, nutzen. Und in diesen wird der Name beim Ereignis genannt. Wenn Lieschen Müller (bei Geburt) beim Tod Franz Meier heißt wird es schwer/unmöglich, diesen Zusammenhang in dem Namensregister zu erkennen.
 
Die totale Beliebigkeit beim Geschlechtseintrag wird nun noch absurder durch die komplette Beliebigkeit beim Namensrecht. Lieschen Meier darf morgen Fritzchen Müller sein und ein Jahr später Susi Huber, ganz egal.
Diese Beliebigkeit sieht der Gesetzestext gar nicht vor.
Wenn das Kind von Herrn Meier und Frau Müller derzeit Meier heißt, kann es den Namen lediglich ändern zu Müller, Müller-Meier oder Meier-Müller. Jedoch nicht zu Huber. Diese Änderung ist auch nur einmal möglich (erneut dann nur durch Scheidung oder weitere Heirat).
Wer z.B. bei westfälischen Hofnamen nicht die Orientierung verloren hat, sollte auch damit keine Probleme haben.
 
Ich möchte mich bei allen herzlich für ihre respektvollen Meinungen zum neuen Namensrecht bedanken. Gleichzeitig möchte ich kurz bei meiner Familienforschung bleiben. Könnte mir jemand erklären, warum ich bei Ancestry Daten aus Kirchenbüchern erhalte, die bei uns mit Sperrfristen versehen sind? Vielen Dank im Voraus!
 
Könnte mir jemand erklären, warum ich bei Ancestry Daten aus Kirchenbüchern erhalte, die bei uns mit Sperrfristen versehen sind? Vielen Dank im Voraus!

Es wäre wünschenswert gewesen, wenn hierfür ein separates Thema erstellt worden wäre, um dieses Thema "Namensrecht" nicht zu verwässern.

Bei den bei FamilySearch, Ancestry und ähnlichen Portalen verfügbaren Daten, ist es stets sehr wichtig darauf zu schauen, aus welchen Quellen / von welchen Datengebern dieselben stammen. (Das sieht man schön, wenn man an den jeweiligen Anfang z.B. einer "Filmrolle" blättert.)

Hier bei Archion finden Sie derzeit -im Wesentlichen- "nur" Kirchenbücher, die aus den Beständen der Landeskirchlichen Archive stammen.

Kirchenbücher, Kirchenbuch-Zweitschriften etc., die aus kommunalen Archiven stammen, finden Sie hier derzeit i.d.R. nicht, diese finden sich aber sehr wohl auf den anderen Genealogie-Portalen und bilden teilweise auch Laufzeiten jenseits von 1875/1876 ab.

Sollte Ihnen diese Antwort zu allgemein sein, eröffnen Sie bitte in neues Thema und teilen Sie dort bitte auch Links zu den infragestehenden KB mit.

Zum allgemeinen Hintergrund vielleicht auch hier > Beiträge #8 und #9

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
 
Diese Änderung ist auch nur einmal möglich (erneut dann nur durch Scheidung oder weitere Heirat).
Scheidung oder weitere Heirat (bzw. eingetragene Partnerschaft) sind ja heute sehr viel häufiger als früher.
Da kommt dann jeweils wieder ein neuer Name ins Spiel.
Ich bin sicher, wenn sich erstmal aufgetan hat, welche zusätzlichen Möglichkeiten das neue Recht bietet, dann werden die auch öfter genutzt werden. Z.B. um nach einer Scheidung die Vergangenheit 'los zu werden' .
 
Warum ist das fraglich?
Geburt -> Anlage des Datensatzes in der Personenstands-Datenbank -> laufende Ergänzungen des Datensatzes -> alles was in den Datensatz geschrieben wird, kann auch wieder ausgelesen werden. Man kommt damit jederzeit zu den Eltern, Partnern und Kindern und auch zu den Namen der Person (so funktionieren elektronische Datenbanken seit es sie gibt).

Glückauf
Wolfgang
Es wird in der Zukunft viele weitere Brände, Kriege, Umweltkatastrophen, technische Störungen geben (vgl. Stadtarchiv Köln, Herzogin-Amalia-Bibliothek). Auch ist unsicher, ob in 200 Jahren solche Datenbanken noch gelesen werden können. Die technische Entwicklung bleibt sicherlich nicht auf dem Stand von 2025 stehen.
 
Nach all diesen Beiträgen fällt mir eine Anektode zu diesem Thema aus der Nazizeit ein, die ich noch persönlich hören konnte (bin Jahrgang 1930). Ein Mann kommt zum Standesamt zwecks Beantragung einer Namensänderung. Der Beamte fragt nach dem Namen. "Ich heiße Adolf Armleuchter" ist die Antwort. DerBeamte erwidert. Das ist gewiß kein schöner Name, da könnte eine Änderung schon möglich sein. Wie möchten sie dann nachher heißen? Der Mann anwortet: Ich möchte dann Gottlieb Armleuchter heißen.
Dies zu der damaligen Zeit zu erzählen, war schon sehr gefährlich und war nur zu guten Bekannten möglich. Buchenwald war sehr nah.
Die jetzt geplante Änderung würde ich nur für Einzelfälle für gut befinden, nicht allgemein, schon allein aus praktischen Gründen, da Polizei und Justiz schon sehr überfordert sind und zusätzlicher Aufwand wirklich nicht nötig ist.
Auch ist aus den in den letzten Jahren angewandten Vornamen oft das Geschlecht nicht mehr zu erkennen, wie ist doch eigentlich vorgeschrieben ist.
 
Worüber dikutieren wir hier? Es geht doch um die Ahnenforschung in der Zukunft!

Seit 2009 wird in den Standesämtern durchgehend digital gearbeitet. wenn ich also z. B. in 150 Jahren wissen möchte, wieviele und welche Kinder Herr A. und Frau B. (2009 und 2012 geboren) miteinander oder unabhängig voneinander hatten, wird mir das die Datenbank im Lesesaal der Zukunft ausgeben, wenn die Daten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind. Wenn ich im Jahr 2175 den Familiennamen A. einer Stadt durchforsten will, gebe ich den Nachnamen und die Stadt ein und kann dann die vielen Datensätze aller A. durchsehen - solange die Daten zu diesem Teitpunkt nicht mehr geschützt sind. So oder so sehe ich dann auch, dass ein Franz A. ab 2037 Franz B. hieß etc.

Aktuell blättere ich digital Seite für Seite durch zehntausende Seiten der Sterberegister in Essen, um zu sehen, ob z. B. 1876 bis 1938 ein bekannter Name dabei ist. Das wird mit der 2009 eingeführten durchgehenden Digitalisierung für alle seit 2009 geborenen, getrauten, verstorbenen oder namensgeänderten nie wieder nötig sein (was praktisch, aber auch langweilig ist, weil ich zu schnell fündig werde).

2175 werde ich alles(!) blitzschnell herauskriegen, was ich über Familien oder Personen des 21. Jahrhunderts wissen möchte bzw. was genealogisch relevant ist. Die dicken Wälzer der Standesämter sind Schnee von gestern bzw. des 19. und 20. Jahrhunderts. 1920 hörte in den Sterberegistern übrigens die Dokumentation der Konfession erstmal auf und ab 1921 wurden erstmal auch die Eltern der Verstorbenen nicht mehr genannt. Kein Ahnenforscher der Zukunft wird vor solche Probleme gestellt - egal wer wann wie und warum den Namen ändert.

Sind denn bei den Archiv-Katastrophen digitale Speicher auf Speichermedien/in der Cloud oder Akten und Papiere, die darauf gewartet hätten irgendwann umständlich digitalisiert zu werden, zerstört worden. Was muss passieren, damit ein reduntant auf verschiedenen Servern und in der Cloud gespeichertes Archiv "verbrennt"? Wenn ein Ereignis eintritt, dass alle Daten zerstört oder, dass die gespeicherten Daten nicht mehr lesbar sind, hat die Menscheit entweder gar kein Problem mehr oder andere Probleme, als sich mit Familienforschung zu beschäftigen.

Glückauf
Wolfgang
 
Das neue Namensrecht wird nicht für die Familienforscher gemacht! Ich finde, es ist höchste Zeit, dass sich da etwas ändert, auch wenn das die Sucherei für uns - langfristig - erschwert. Dann kümmert man sich eben endlich auch um die Familien der Töchter, die waren ja bis jetzt eher unwichtig, weil sie keine Stammhalter(*innen) waren ....
 
Hallo,
ich freue mich für"Jeden" im Forum, der so "Jung" ist und es im mölich sein wird, es zu erleben. Auf die Daten nach der Reform zugreifen zu wollen und dürfen!

Es sind so viele Dinge offen!
Wer speichert was?
Jedes Standesamt(Stadt) für sich?
Jedes Bundesland für sich?
Oder Zentral?
Wo und wie groß müssen die Server sein, bei der Datenmenge?
Kann der "Suchende" auf alle Daten zugreifen von jeder Person und jedem Ort in Deutschland oder Europa? (die nicht den Sperrfristen unterliegen)

Gesetz das eine, Umsetzung das andere, ich verkneife mir den Kommentar über unsere digitale Welt heute in Deutschland.

Gruß und ein schönes Wochenende, Rainer
 
Nachtrag:

Eins glaube ich aber schon. Als mein Vater gestorben ist, wurde vom Standesamt meine Halbschwester nicht gefunden, damit ich ihr die Nachricht überbringen kann.
Mit der digitalen Datei würden wir sie heute finden!

Gruß Rainer
 
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