Das grundlegende, dahinterstehende Schema ist sehr einfach
[Zitat]....
Bis zur Gründung des Deutschen Reiches und der offiziellen
Einführung von Standesämtern im Jahre
1876 gab es von staatlicher Seite aus keine einheitliche und flächendeckende Registrierung der Bevölkerung. Über Jahrhunderte hinweg waren es die Kirchen, die familiäre Lebensereignisse – wie Geburten, Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle – in ihren Unterlagen dokumentierten....
....
Mitte des 18. Jahrhunderts gewannen Kirchenbücher als öffentliche Personenstandsurkunden auch von staatlicher Seite aus zunehmend an Bedeutsamkeit. Die enthaltenen Daten wurden für die Belange des Einwohnermelde-, Militär-, Finanz- und Gesundheitswesen oder für statistische Zwecke herangezogen.
Nach 1876 fanden die Kirchenbücher dann wieder
ausschließlich Verwendung für die kirchliche Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder. Tauf-, Konfirmations-, Ehe- und Totenregister werden auch heute noch in den Pfarreien geführt.
....[Zitat Ende]
Quelle:
https://www.archion.de/de/archion-entdecken/kirchenbuecher
....oder kurz: Bis 1876 hatten Kirchenbucheintragungen rechtliche Beweiskraft bezogen auf Personenstandsfälle (Geburt, Heirat, Tod).
Nach 1876 hatten sie es nicht mehr. Beweiskraft bezogen auf Personenstandsfälle haben jetzt nur noch standesamtliche Register der staatlichen Behörden.
Wer also nach 1876 beweiskräftige Aussagen zu den Vorfahren dokumentieren will, muss in die standesamtlichen Register schauen.
Und es gibt Landeskirchen, die befolgen exakt diesen Grundsatz bei der Veröffentlichung Ihrer Kirchenbücher.
Das mag man mögen, oder nicht - das ändert aber nichts an der Folgerichtigkeit.
BG