Kirchenkreis Borna

Hallo zusammen,

ich suche zu oben genannten Kirchenkreis die Kirchenbücher der Orte Bad Lausick (ehemals Lausigk) und Benndorf bei Borna.

Ich kann jedoch den Kirchenkreis nicht finden. Hat jemand nähere Informationen dazu?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Christoph
 
Hallo,
diese Bücher wurden bereits digitalisiert und sind im Landeskirchenarchiv in Dresden einsehbar, aber nicht online verfügbar.



Gruß
 
Hallo,
diese Bücher wurden bereits digitalisiert und sind im Landeskirchenarchiv in Dresden einsehbar, aber nicht online verfügbar.



Gruß
Warum sind sie nicht im Internet verfügbar?
 
Weil die Digitalisate vom Archiv bisher nicht an Archion geschickt wurden.

Bevor das passiert werden die Bücher erst noch aufwändig bearbeitet, so z.B. alles ab 1876 geschwärzt, für diese händische Arbeit fehlt es aber oft an Mitarbeitern bzw. Geld. Und von allen Aufgaben, die das Archiv sonst so noch hat, hat die Onlinestellung nur eine geringe Priorität.

Genaue Auskünfte dazu kann aber nur das Archiv geben.
 
Weil die Digitalisate vom Archiv bisher nicht an Archion geschickt wurden.

Bevor das passiert werden die Bücher erst noch aufwändig bearbeitet, so z.B. alles ab 1876 geschwärzt, für diese händische Arbeit fehlt es aber oft an Mitarbeitern bzw. Geld. Und von allen Aufgaben, die das Archiv sonst so noch hat, hat die Onlinestellung nur eine geringe Priorität.

Genaue Auskünfte dazu kann aber nur das Archiv geben.
Nun ja, ab 1876 vielleicht nicht. Das variiert sowieso von Ort zu Ort. Ich kann Beerdigungen meiner Heimatgemeinde bis 1982 und Taufen bis 1912 sowie Heiraten bis 1952 einsehen.
1876 liegt schon lange außerhalb des Datenschutzes. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen, wenn Randvermerke sensible noch datenschutzrelevante Informationen bereitstellt. Warum Archion zu manchen Orten nicht neuere Daten, als 1876 einstellt, ist mir sowieso ein Rätsel.

Herzliche Grüße
Christoph
 
Das hat mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun sondern hat ganz andere Gründe.
Das ist am Ende aber nun mal die Entscheidung der jeweiligen Landeskirche und die in Sachsen passt genau auf, dass nichts ab 1876 online zusehen ist.

Auch hier Fragen dazu bitte an das Archiv senden.
 
Weil die Digitalisate vom Archiv bisher nicht an Archion geschickt wurden.

Bevor das passiert werden die Bücher erst noch aufwändig bearbeitet, so z.B. alles ab 1876 geschwärzt, für diese händische Arbeit fehlt es aber oft an Mitarbeitern bzw. Geld. Und von allen Aufgaben, die das Archiv sonst so noch hat, hat die Onlinestellung nur eine geringe Priorität.

Genaue Auskünfte dazu kann aber nur das Archiv geben.
kein einfaches Schema! :unsure:
 
1876 liegt schon lange außerhalb des Datenschutzes. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen, wenn Randvermerke sensible noch datenschutzrelevante Informationen bereitstellt. Warum Archion zu manchen Orten nicht neuere Daten, als 1876 einstellt, ist mir sowieso ein Rätsel.

Das ist keine Entscheidung von Archion, sondern vielmehr der jeweiligen Landeskirche.

Archion ist "lediglich" technischer Dienstleister, der das von den jeweiligen Landeskirchen "angelieferte Material" auf einer Internet-Plattform bereitstellt.
"Mehr" nicht; Archion digitalisiert im Übrigen auch Nichts.

BG
 
kein einfaches Schema! :unsure:

Das grundlegende, dahinterstehende Schema ist sehr einfach

[Zitat]....
Bis zur Gründung des Deutschen Reiches und der offiziellen Einführung von Standesämtern im Jahre 1876 gab es von staatlicher Seite aus keine einheitliche und flächendeckende Registrierung der Bevölkerung. Über Jahrhunderte hinweg waren es die Kirchen, die familiäre Lebensereignisse – wie Geburten, Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle – in ihren Unterlagen dokumentierten....
....
Mitte des 18. Jahrhunderts gewannen Kirchenbücher als öffentliche Personenstandsurkunden auch von staatlicher Seite aus zunehmend an Bedeutsamkeit. Die enthaltenen Daten wurden für die Belange des Einwohnermelde-, Militär-, Finanz- und Gesundheitswesen oder für statistische Zwecke herangezogen. Nach 1876 fanden die Kirchenbücher dann wieder ausschließlich Verwendung für die kirchliche Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder. Tauf-, Konfirmations-, Ehe- und Totenregister werden auch heute noch in den Pfarreien geführt.
....[Zitat Ende]

Quelle: https://www.archion.de/de/archion-entdecken/kirchenbuecher


....oder kurz: Bis 1876 hatten Kirchenbucheintragungen rechtliche Beweiskraft bezogen auf Personenstandsfälle (Geburt, Heirat, Tod).
Nach 1876 hatten sie es nicht mehr. Beweiskraft bezogen auf Personenstandsfälle haben jetzt nur noch standesamtliche Register der staatlichen Behörden.

Wer also nach 1876 beweiskräftige Aussagen zu den Vorfahren dokumentieren will, muss in die standesamtlichen Register schauen.

Und es gibt Landeskirchen, die befolgen exakt diesen Grundsatz bei der Veröffentlichung Ihrer Kirchenbücher.
Das mag man mögen, oder nicht - das ändert aber nichts an der Folgerichtigkeit.

BG
 
Das grundlegende, dahinterstehende Schema ist sehr einfach

[Zitat]....
Bis zur Gründung des Deutschen Reiches und der offiziellen Einführung von Standesämtern im Jahre 1876 gab es von staatlicher Seite aus keine einheitliche und flächendeckende Registrierung der Bevölkerung. Über Jahrhunderte hinweg waren es die Kirchen, die familiäre Lebensereignisse – wie Geburten, Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle – in ihren Unterlagen dokumentierten....
....
Mitte des 18. Jahrhunderts gewannen Kirchenbücher als öffentliche Personenstandsurkunden auch von staatlicher Seite aus zunehmend an Bedeutsamkeit. Die enthaltenen Daten wurden für die Belange des Einwohnermelde-, Militär-, Finanz- und Gesundheitswesen oder für statistische Zwecke herangezogen. Nach 1876 fanden die Kirchenbücher dann wieder ausschließlich Verwendung für die kirchliche Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder. Tauf-, Konfirmations-, Ehe- und Totenregister werden auch heute noch in den Pfarreien geführt.
....[Zitat Ende]

Quelle: https://www.archion.de/de/archion-entdecken/kirchenbuecher


....oder kurz: Bis 1876 hatten Kirchenbucheintragungen rechtliche Beweiskraft bezogen auf Personenstandsfälle (Geburt, Heirat, Tod).
Nach 1876 hatten sie es nicht mehr. Beweiskraft bezogen auf Personenstandsfälle haben jetzt nur noch standesamtliche Register der staatlichen Behörden.

Wer also nach 1876 beweiskräftige Aussagen zu den Vorfahren dokumentieren will, muss in die standesamtlichen Register schauen.

Und es gibt Landeskirchen, die befolgen exakt diesen Grundsatz bei der Veröffentlichung Ihrer Kirchenbücher.
Das mag man mögen, oder nicht - das ändert aber nichts an der Folgerichtigkeit.

BG
Solche Admins treffe ich selten!
Like für die Erklärung!
 
Zurück
Oben