Diese Zusatzeintragung gehört genau hierher. Warum gehört sie hierher?
Weil sie ausdrücklich klar stellt, daß sich der fragliche Familienname "Wägner" schreibt (wie bereits 1817 dokumentiert) und eben nicht "Wegener" wie ihn der Kirchenbuchführer im Jahr 1856 notiert hat.
Überdies enthält der Geburts-/Taufeintrag im Jahr 1817 des Gottlob Friederich Wägner, 2. Kind des Kossathen Andreas Wägner und der Anna Sophia geb. König, keine "besonderen" Hinweise.
(Für Bitten um Lesehilfe möchte ich gerne auf das extra eingerichtete, besondere Unter-Forum "Lesehilfen" hinweisen.)
Zum Thema "Vereinheitlichung / Verbindlichkeit von Namen" siehe z.B. auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht
…und hier insbesondere der Abschnitt „Geschichte des Namensrechts“
>>verbindlich / unveränderlich werden Familiennamen erst 1875 (19. Jahrhundert) mit Einführung des Personenstandsgesetzes....
BG